Heime Uster: Taxen und Taxordnung 2021 genehmigt
Der Stadtrat Uster hat die Taxen 2021 der Heime Uster genehmigt. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Während für die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime Uster für Hotellerie und Betreuung im Vergleich zu 2020 keine höheren Kosten anfallen, werden auf 1. Januar 2021 einige Zusatzkosten angepasst. Dies betrifft die Gebühren für den TV-Anschluss, die Ein- und Austrittspauschale, den Zuschlag für die ersten 30 Tage und den noch aus dem Jahr 2005 stammenden Stundenansatz für individuelle Aufträge. Neu erhalten Bewohnerinnen und Bewohner, die wegen Ferien, eines Spitalaufenthalts oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sind, eine Reduktion auf die Hotellerietaxe von 15 Franken pro Tag.
Steigende Pflegekosten betreffen Bewohnende kaum
Die sogenannten Normkosten der Pflege steigen gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent. Dies wirkt sich auf die Höhe der Beiträge von Gemeinde und Krankenkasse aus. Dies wird aber lediglich Bewohnende mit Pflegestufe eins betreffen: Sie bezahlen 50 Rappen pro Tag mehr.
Taxen für neue Angebote definiert
Vorgesehen ist, dass die Heime Uster im Jahr 2021 ein neues Angebot für Tag-/Nachtwohnen einführen sowie eine spezifische gerontopsychiatrische Betreuung. Der definitive Starttermin des Angebots für Tag-/Nachtwohnen wird auch von der konkreten Pandemiesituation und den damit verbundenen Vorgaben der Gesundheitsdirektion abhängen.
Der Zuschlag für die gerontopsychiatrische Betreuung beträgt 25 Franken pro Tag. Die Hotellerieund Betreuungstaxen für das Tag-/Nachtwohnen betragen 75 Franken für einen halben Tag und 95 Franken für einen ganzen Tag oder die Nacht.
Neue Taxen liegen zur Einsichtnahme auf
Die Taxen und Taxordnung werden für die Einwohnerinnen und Einwohner von Uster ab 25. November 2020 während eines Monats öffentlich aufgelegt. Interessierte können nach Voranmeldung bei der Abteilung Gesundheit im Stadthaus Uster Einsicht in das Dokument nehmen. Es ist auch auf www.uster.ch/amtsmitteilungen aufgeschaltet.