Wie die Gemeinde Volketswil schreibt, wird eine Schienenverbindung von Uster über Volketswil nach Effretikon angestrebt.
Volketswil.
Gemeinde Volketswil im Winter. - Gemeinde Volketswil.
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Kantonsrat Jean-Philippe Pinto und weitere fünf Räte verlangen vom Regierungsrat, dass eine schienengebundene Verbindung von Uster über Volketswil nach Effretikon geprüft wird.

Am Montag, 30. Januar 2023, haben die fünf Rats­mitglieder Jean-Philippe Pinto (Die Mitte, Volketswil), René Truninger (SVP, Effretikon), Brigitte Röösli (SP, Effretikon), Claudia Frei-Wyssen (GLP, Uster), Urs Dietschi (Grüne, Lindau) und Walter Meier (EVP, Uster) ihr Postulat im Kantonsrat eingereicht.

Sie wollen einen zusätzlichen Verkehrsträger, der Uster und das Zürcher Oberland besser mit dem Flughafen erschliesst, eine schienengebundene Anbindung von Volketswil an das bestehende Verkehrsnetz sowie eine zusätzliche Alternativverbindung im Falle von Unterbrüchen im S-Bahn-Netz zwischen Uster und Dübendorf. Zeit­horizont: 2045.

Neue Verkehrsträger und Ideen seien nötig

Der Regierungsrat solle die nötigen Vorkehrungen treffen, dass eine solche Verbindung ins Agglomerationsprogramm des Bundes aufgenommen wird.

Auch sei die dafür benötigte Raum- und Trasseesicherung jetzt zu prüfen, wie es im Vorstoss heisst.

Die Ratsmitglieder betonen, dass das Verkehrssystem in den betroffenen Gemeinden schon heute stark belastet sei.

Neue Verkehrsträger und Ideen seien nötig, um das prognostizierte Verkehrswachstum in der Wachstumsregion Uster-Volketswil-Effretikon zu bewältigen.

Die Massnahme soll jetzige und künftige Probleme lösen

Der langfristige Kapazitätsausbau der S-Bahn-Linien mit Taktverdichtungen, so befürchten die Räte, werde diese Probleme nicht lösen.

Zudem seien bedeutende Kapazitätsausbauten auf dem Netz nur mit zusätzlichen Infrastrukturbauten möglich.

Würde nichts gemacht, so müsste befürchtet werden, dass das Verkehrswachstum einen zusätzlichen Anstieg der Umweltbelastung und auch eine weitere Beeinträchtigung der Siedlungsqualität zur Folge habe.

Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit, um zu antworten, ob er das Postulat entgegennehmen oder ob er es ablehnen will.

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