Volketswil

Alkoholverkauf an Jugendliche: Abwärtstrend bestätigt sich

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Der positive Abwärtstrend beim illegalen Alkoholverkauf an Jugendliche bestätigt sich. Insgesamt verkauften nur zwei Betriebe illegal.

Das Volkiland in Volketswil.
Das Volkiland in Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

Am Mittwoch, 19. März, und Samstag, 22. März 2025, fanden die jährlichen unangekündigten Alkohol- und Tabaktestkäufe in Volketswil statt, wie die Gemeinde informiert.

Getestet wurde der Verkauf von Tabak, Bier und Spirituosen. Es wurden insgesamt 23 Verkaufsstellen und Restaurants für die Alkohol- und Tabaktestkäufe ausgesucht. Bei den Testpersonen für Tabakware und Bier handelte es sich um dieselben Jugendlichen.

Wenn die Jugendlichen bereits beim Bier nach dem Ausweis gefragt wurden, konnte der Tabakkauf nicht durchgeführt werden.

Zwei Betriebe verkauften jeweils entweder Tabak, Bier und/oder Spirituosen illegal an Jugendliche. Diese beiden Betriebe wurden im August 2025 erneut kontrolliert und bestanden beim zweiten Mal die Testkäufe.

Rückgang illegaler Verkäufe als Ziel

Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Personen unter 16 Jahren. Für gebrannte Wasser, Spirituosen und Alkopops liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Neu gilt seit dem 1. Oktober 2024 ein Verbot vom Verkauf von Tabakprodukten an unter 18-jährige Personen.

Die Politische Gemeinde Volketswil hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sichern und einen Rückgang von unerlaubten Verkäufen anzustreben. Ebenso bezwecken die Alkohol- und Tabaktestkäufe, die Verkaufsstellen und das Verkaufspersonal zu sensibilisieren.

Die Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes ist ein Baustein der Präventionspolitik der Politischen Gemeinde Volketswil.

Betriebe, welche gegen das Jugendschutzgesetz verstossen, werden durch das Auferlegen von Gebühren, der Schulungspflicht im Jugendschutz von Mitarbeitenden, bis hin zum Patententzug bei mehreren Wiederholungen sanktioniert.

Positives Bild

Der seit 2022 positive Abwärtstrend der illegalen Verkäufe setzt sich fort. Insgesamt verkauften nur zwei Betriebe illegal, wobei sie bereits bei der zweiten Kontrolle wieder vorbildlich handelten und keine illegalen Verkäufe mehr durchführten.

Es zeigt sich also, dass die Thematik den Betrieben wichtig ist und dass sie Massnahmen ergreifen, um illegale Verkäufe an Minderjährige zu verhindern.

Testkäufer sind vom Blauen Kreuz geschult

Die Testkäufe wurden vom Blauen Kreuz, der Fachorganisation für Alkohol- und Suchtfragen, durchgeführt und sofort nach dem Testkauf aufgelöst.

Die Auflösung der Testkäufe geschieht bei allen Betrieben, unabhängig davon, ob sie den Testkauf bestehen oder nicht.

Die Testkäuferinnen und Testkäufer sind vom Blauen Kreuz geschulte Jugendliche mit genauen Vorgaben für ihre Aufgabe. So dürfen sie zum Beispiel bei den Testkäufen kein falsches Alter angeben. Den gekauften Tabak oder Alkohol müssen sie wieder abgeben, diese werden dem Betrieb zurückgegeben und der illegale Verkauf wird storniert.

Der Gemeinderat wird sich weiterhin für die Suchtprävention in der Gemeinde einsetzen und dankt denjenigen Betrieben, welche diese Bestrebungen unterstützen.

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