Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind.
frau jagdhund frankreich
Ein Jäger mit seinem Hund bei Sonnenuntergang. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Zollikofen berichtet, ist gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen (Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Zollikofen) für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind.

Die Taxe beträgt Fr. 100.00 pro Tier (vgl. Art. 1 der Verordnung über die Hundetaxe). Im August 2021 wird allen registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2021 in Rechnung gestellt.

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die einen neuen Hund halten oder die seit August 2020 in die Gemeinde Zollikofen gezogen sind werden gebeten, den Hund beim Empfang der Gemeinde Zollikofen oder über die Website anzumelden.

Ebenfalls anzumelden sind Hunde, die am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind und erst im nächsten Jahr taxpflichtig werden.

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