Zollikofen fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf
Die Bevölkerung von Zollikofen wird gebeten, Bäume und Sträucher laufend während des Jahres den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Zollikofen berichtet, werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösserinnen und Strassenanstösser gebeten, Bäume, Hecken, Sträucher etc., die zu nahe an Strassen stehen, die in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder die Übersicht bei Strassenverzweigungen einschränken und die Verkehrsteilnehmenden gefährden zurückzuschneiden.
Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten plötzlich die Strasse betreten. Zudem werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder sogar verunmöglicht.
Bäume, Hecken, Sträucher etc. müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 Meter Höhe hineinragen. Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2.50 Meter freizuhalten.
Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle.