Wie die Gemeinde Zollikofen berichtet, werden Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser zum Rückschnitt von Bäumen und Hecken aufgefordert.
Zollikofen
Gemeindeverwaltung Zollikofen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde erinnert Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser daran, die gesetzlichen Bestimmungen beim Rückschnitt zu beachten.

Bäume, Hecken oder Sträucher müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Rand der Fahrbahn haben.

Überhängende Äste dürfen nicht in einer Höhe von unter 4,5 Meter in die Strasse hineinragen. Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Meter freizuhalten.

Zudem darf die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Rückschneidearbeiten müssen während des ganzen Jahres ausführt werden

Eine gute Übersicht erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, speziell die der Kinder.

Einwohner werden aufgefordert, die nötigen Rückschneidearbeiten während des ganzen Jahres ausführen. Dabei ist immer auf das Lichtraumprofil zu achten.

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