Seedorf BE stellt die Baubewilligungsverfahren auf eBau um
Wie die Gemeinde Seedorf BE mitteilt, wird ab 1. März 2022 die Abwicklung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern nur noch elektronisch möglich sein.

Seit September 2019 haben Bauherren und Projektverfasser die Möglichkeit, Baugesuche elektronisch bei der Gemeinde Seedorf BE einzureichen.
Das elektronische Bewilligungsverfahren vereinfacht insbesondere die Zusammenarbeit mit den zuständigen Amts- und Fachstellen, da diese über eBau Zugriff auf sämtliche, für das Bewilligungsverfahren relevanten Dokumente und Pläne haben.
Nichtsdestotrotz hat die Gemeinde Seedorf die Baugesuche bisher noch in Papierform entgegengenommen. Ab dem 1. März 2022 wird die Abwicklung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern nur noch mittels eBau möglich sein.
Die Gemeinde bittet deshalb alle Bauwilligen und Projektverfasser, diesem Umstand bereits Rechnung zu tragen und ab Januar 2022 auf eBau umzustellen.