Wie die Gemeinde Kirchlindach berichtet, wird empfohlen, die privaten Abwasseranlagen im Kataster zu ergänzen und einen Sanierungsvorschlag auszuarbeiten.
Gemeinde Kirchlindach Strassenschild
Gemeinde Kirchlindach - GoogleMaps
Ad

Der Gemeinderat hat das Konzept und das Pflichtenheft zur Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA) zu Handen der Genehmigung beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) verabschiedet. Den Gemeinden im Kanton Bern obliegt gemäss der Gesetzgebung die Aufsichtspflicht über sämtliche Abwasseranlagen auf ihrem Gemeindegebiet.

Aus diesem Grund empfiehlt das AWA den Gemeinden, die privaten Abwasseranlagen im Kataster zu ergänzen, die privaten Leitungen zu untersuchen und zuhanden der Eigentümer einen Sanierungsvorschlag auszuarbeiten.

Diese Arbeiten sollen mit Mitteln aus der Spezialfinanzierung Abwasser bezahlt werden. Die effektive Sanierung obliegt danach den privaten Eigentümer und wird durch diese finanziert.

Finanzieller Anreiz

Das AWA setzt einen finanziellen Anreiz, um die Gemeinden in dieser Aufgabe zu unterstützen. Sie erhalten pro Gebäude einen einmaligen Beitrag in der Höhe von 500 Franken, wenn sich die Anlagen in einem guten Zustand befinden, oder sobald die Anlagen saniert worden sind.

Die genehmigte ZpA bildet die Grundlage für die genannte Entschädigung je Gebäude.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenWasser