Wie die Gemeinde Fraubrunnen informiert, erhöht der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 den Stellenetat Werkhof auf Total 480 Prozent.
Freibad Fraubrunnen.
Freibad Fraubrunnen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Seit der Gemeindefusion haben sich nicht nur die Ansprüche an die Werkhofmitarbeitenden verändert, es gab auch personelle Veränderungen bei den Mitarbeitenden selbst.

Im Zusammenhang mit den Veränderungen musste die Arbeitsplatzbewertung des Werkhofs angegangen werden, um den Stellenetat zu überprüfen.

Bereits am 16. Dezember 2020 hat der Gemeinderat den Auftrag der Firma Toolsuisse AG erteilt.

Die Arbeitsplatzbewertung ist so gut wie abgeschlossen.

Stellenetat umfasst 420 Stellenprozente

Aus dem Ergebnis geht hervor, dass die Arbeiten im Werkhof einen Stellenetat von 627 Stellenprozent umfassen.

Werden die Arbeiten durch Dritte (wie zum Beispiel Kanton oder Winterdienst durch Private) abgezogen und die heutigen Reinigungsintervalle berücksichtigt, resultiert ein Stellenetat von 495 Prozent.

Wird dem Aufwand an erhöhtem Litteringintervall Rechnung getragen, sind es gar 511 Prozent.

Heute umfasst der Stellenetat des Werkhofs 420 Stellenprozente.

Standards hoch angesetzt

In der Annahme der Toolsuisse wurden die Standards und Pflegeintervalle teilweise hoch angesetzt.

Bei den 495 Prozenten werden die von der Kommission für Werke und Umwelt und vom Gemeinderat definierten Standards und Intervalle erreicht.

Aus Sicht des Gemeinderates liegt die massgebende Zahl für den Bedarf Stellenprozente Werkhof bei 511 Prozent beziehungsweise 5,11 Vollzeitstellen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, in einer ersten Phase trotzdem «nur» eine Vollzeitstelle (100 Prozent Stelle) als stellvertretender Leiter auszuschreiben und so den Stellenetat des Werkhofs auf 478/480 Prozent (plus 60 Prozent) festzusetzen.

Stelle wird öffentlich ausgeschrieben

Gestützt auf die Überprüfung der Arbeiten im Bereich Werkhof, hat der Gemeinderat Fraubrunnen an seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 die Erhöhung des Stellenetats Werkhof um 60 Prozent auf Total 480 Prozent und die dazu wiederkehrenden Kosten von 53'000 Franken genehmigt.

Dieser Ausgabenbeschluss unterliegt dem Fakultativen Referendum.

Nach Ablauf der Referendumsfrist und infolge Reduktion des Arbeitspensums des heutigen Stelleninhabers wird die Stelle als stellvertretender Leiter Werkhof öffentlich ausgeschrieben.

Das Fakultative Referendum wird im Fraubrunner Anzeiger vom 20. Januar 2023 publiziert.

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