Zwei Vorlagen stehen Ende November zur Abstimmung in Thun
Am 30. November 2025 befinden die Thuner Stimmberechtigten über eine Überbauungsordnung und eine Kreditbewilligung zur Sanierung der Schulanlage Strättlingen.

Am 30. November befinden die Thuner Stimmberechtigten einerseits über die Überbauungsordnung (UeO) «Bostudenzelg Bläuerstrasse», andererseits über die Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Strättligen, wie die Stadt Thun informiert.
Gemeinderat und Stadtrat empfehlen, die beiden Vorlagen anzunehmen.
Geplantes Wohnquartier wirkt tiefer Leerwohnungsziffer entgegen
Auf dem Areal Bostudenzelg im Neufeldquartier soll ein attraktives, zukunftsgerichtetes Wohnquartier mit einem grosszügigen öffentlichen Park entstehen.
Gemeinsam mit lokal etablierten sowie neu gegründeten Wohnbaugenossenschaften, drei sozial orientierten Institutionen (IG Bostudenzelg) und privaten Investoren plant die Stadt rund 600 Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen.
Rund die Hälfte wird auf dem städtischen Grundstück als gemeinnütziger Wohnungsraum realisiert werden.
Das geplante Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Wohnstrategie 2030 und des Gegenvorschlags zur Thuner Wohn-Initiative. Zudem wirkt es der tiefen Leerwohnungsziffer in Thun von nur 0,05 Prozent entgegen.
Überbauungsordnung ist Ergebnis langjähriger Zusammenarbeit
Das Projekt ist eng auf die weiteren städtischen Infrastrukturen wie Frei- und Aussenräume und Schulraumplanung abgestimmt.
«Das Wohnquartier Bostudenzelg ist in Anbetracht des knappen Wohnraums ein wichtiges Vorhaben, damit junge Thunerinnen und Thuner sowie Familien auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum finden und hierbleiben können», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz.
Die Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» wurde in einem langjährigen, gemeinschaftlichen Prozess erarbeitet und bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Planung und Realisierung. Zusammen mit den etablierten und in der Region ansässigen Wohnbaugenossenschaften hat die Stadt starke Partnerinnen und Partner an der Seite.
Ein Nein zur Überbauungsordnung würde zu einer langjährigen Verzögerung führen und der dringend benötigte Wohnraum könnte nicht erstellt werden.
Sanierung und Erweiterung der Oberstufenschule Strättligen
Teil dieser umsichtigen und abgestimmten Planung ist auch die Sanierung und Erweiterung der Oberstufen Strättligen, über welche die Thuner Stimmbevölkerung ebenfalls am 30. November abstimmt.
Die Schulanlage Oberstufe Strättligen soll umfassend saniert und erweitert werden. Die in die Jahre gekommene Anlage soll künftig Platz für 21 statt bisher 14 Klassen bieten. Sie entspricht nicht mehr den pädagogischen und baulichen Anforderungen.
Ein zusätzlicher Neubau soll unter anderem eine Aula für bis zu 300 Personen, Musik- und Gestaltungsräume sowie moderne Schulküchen beherbergen. Die neue Schulanlage Strättligen soll ein identitätsstiftender Ort für Jugendliche, Lehrpersonen und das Quartier werden.
Bei Ablehnung des Projekts würde der bauliche Zustand der bestehenden Anlage einen aufwändigen und teuren Unterhalt erfordern. Zudem müssten zusätzliche, kostenintensive Provisorien erstellt werden.
Abstimmungsunterlagen im Briefkasten
Der Versand der Abstimmungsunterlagen für die beiden Vorlagen erfolgt zwischen dem 3. und dem 11. November.
Zusätzlich zu den städtischen Vorlagen gibt es auch eine Abstimmung der Reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun. Diese betrifft ausschliesslich die reformierten Stimmberechtigten.










