

Videoüberwachung bei Sporthallen soll für mehr Sicherheit sorgen

Aufgrund des steigenden Bedürfnisses nach Hallenzeit sind einige Thuner Sporthallen seit August 2017 länger und über das ganze Jahr geöffnet. Während der Nutzung sind die Vereine verantwortlich für ihre Mitglieder und auch für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe.
Sie nehmen ihre Aufgabe sorgfältig wahr. Allerdings können die Vereine den Zutritt von Dritten nicht überwachen und kontrollieren und entsprechend dafür keine Verantwortung tragen. Zur Verhinderung und Ahndung von Straftaten wie Einbruch, Diebstahl oder Sachbeschädigung sollen deshalb in Absprache mit der Kantonspolizei und der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle in den Eingangsbereichen (im Innern) der Sporthallen Lachen, Gotthelf, Progymatte und Buchholz Videoüberwachungsgeräte installiert werden.
Verwendung der Aufnahmen nur im Ereignisfall
Die Bildaufzeichnung der Kameras darf nur durch berechtigte Personen, d.h. die Kantonspolizei Bern, bei einem Ereignis konsultiert werden. Im Ereignisfall können die Bilder massgeblich zur Aufklärung beitragen.
Die Daten werden spätestens nach 100 Tagen gelöscht. Mit Piktogrammen wird in den Eingängen auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht.
Die Kosten belaufen sich auf 30’000 Franken plus die jährlichen Betriebskosten von 2’000 Franken.
Inbetriebnahme im Sommer 2020 geplant
Die Publikation des Vorhabens erfolgt in diesen Tagen. Die Beschwerdefrist läuft bis zum 22. Juni 2020.
Beschwerdeinstanz ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Ziel ist es, die Kameras im Sommer 2020 in Betrieb zu nehmen. Nach fünf Jahren evaluiert die Stadt Thun die Massnahme und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.
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