Thuner Ortsplanungsrevision

Stadt Thun
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Am 1. November gehen der neue Zonenplan und das neue Baureglement in die öffentliche Mitwirkung.

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Aktuell laufen im Rotholz die Vorarbeiten. (Symbolbild) - Pixabay

Im Frühling 2016 lancierte die Stadt Thun die Ortsplanungsrevision (OPR). Seither konnte sich die Bevölkerung schon mehrfach in den Prozess einbringen.

Mit der öffentlichen Mitwirkung zum neuen Zonenplan und zum neuen Baureglement erreicht die OPR einen wichtigen Meilenstein. Ausgehend von den im Stadtentwicklungskonzept 2030 (STEK 2035) und Gesamtverkehrskonzept 2035 (GVK 2035) definierten Zielen und Strategien, legt die Stadt Thun mit dem überarbeiteten Baureglement und Zonenplan fest, wie sich die Stadt entwickeln soll und kann.

Auf dieser Ebene wird parzellenscharf festgelegt, welche Nutzungen in Zukunft zulässig sind, bzw. wo in welcher Höhe und Ausdehnung und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann und welche Gebiete in ihrer heutigen Ausprägung geschützt werden sollen. Vom 1. November 2019 bis 31. Januar 2020 haben alle Thunerinnen und Thuner sowie weitere interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur künftigen Entwicklung der Stadt zu äussern.

Dafür hat die Stadt Thun als Smart City eine Onlineplattform eingerichtet. Die digitale Mitwirkung ermöglicht der Bevölkerung einerseits eine einfache und zielgerichtete Rückmeldung und der Verwaltung andererseits eine zeit- und ressourcensparendere Auswertung der Eingaben.

Thun als attraktive Wohn- und Arbeitsstadt stärken

Die OPR stärkt Thun als attraktive Wohn- und Arbeitsstadt, während gleichzeitig wichtige Qualitäten erhalten bleiben. Das STEK 2035 definiert Handlungsansätze für verschiedene Stadtteile im Sinne einer Innenentwicklung.

Dabei stehen vor allem eine Flexibilisierung der Bauvorschriften, der Erhalt der bestehenden Qualitäten sowie die Stärkung der Mischgebiete und Zentren im Vordergrund. Im Baureglement und Zonenplan werden konkrete Massnahmen für die drei Ansätze «Neuorientieren», «Weiterentwickeln» und «Bewahren» festgelegt.

Neuorientieren: Erneuern und Flächen besser nutzen

In den Arealen, die zum Ansatz «Neuorientieren» gehören, wird eine Erneuerung der bestehenden Bebauung oder eine Entwicklung schlecht genutzter Flächen durch Sondernutzungsplanungen (Zonen mit Planungspflicht ZPP und Überbauungsordnungen) gezielt angegangen. In diesen Gebieten fordert die Stadt eine hohe Qualität in Bau- und Aussenraum wie auch bezüglich einer nachhaltigen Energieversorgung im Rahmen von qualitätssichernden Verfahren ein, was eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Thun erfordert.

Beispiele hierfür sind die Entwicklung des Bahnhofgebietes West, der Schönau West oder der Gwattstrasse.

Weiterentwickeln: Zusätzlichen Wohnraum einfacher ermöglichen

In den grossflächigen Wohnquartieren wie auch in den bestehenden Arbeitszonen wird es möglich sein, einfacher und gemäss den Zielen der Innenentwicklung zusätzlichen Wohn- und Arbeitsraum zu erstellen und bestehende Flächen besser zu nutzen (z.B. Teile des Westquartiers). Unter anderem sind folgende Massnahmen vorgesehen:

– Der Ersatz der Ausnützungsziffer durch eine Grünflächenziffer erlaubt eine bessere Ausnutzung der Parzellen mit gleichzeitiger Stärkung der Qualität der Aussenräume und Sicherung einer hohen Durchgrünung der Stadt.

– Durch die Reduzierung der Grenzabstände wird eine bessere Anordnung der Bauten innerhalb der Parzellen und eine bessere Ausnutzung ebendieser angestrebt.

– Die Regelung zum Attikageschoss wird abgeschafft. Das Attikageschoss darf in vielen Gebieten zu einem Vollgeschoss ausgebaut werden.

– Innerhalb von Gebieten mit Arealbonus dürfen Grundeigentümerinnen und -eigentümer ein zusätzliches Geschoss bauen, wenn mehrere Parzellen im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens beplant werden und die Quartierverträglichkeit nachgewiesen wird.

Bewahren: Wertvolle Baustruktur und Landschaftsräume erhalten und schützen

Die vorgesehene Entwicklung nach innen ermöglicht die Erweiterung der Nutzfläche während gleichzeitig die wertvollen Baustrukturen (z.B. in der Innenstadt) und Landschaftsräume (z.B. Haslimoos, Strättlighügel) stärker geschützt werden können. Durch die Erhaltung der Ortsbildund Strukturgebiete und die Unterscheidung von Landschaftsschutz-, Landschaftsschon- und Landschaftsentwicklungsgebieten wird der zunehmenden Bedeutung dieser Strukturen und Qualitäten gezielt Rechnung getragen.

Nachhaltigkeit: Energie, ökologischer Ausgleich und Mobilität

Mit dem neuen Baureglement legt der Gemeinderat zudem einen Schwerpunkt auf die Themen ökologischer Ausgleich, Energie, Mobilität und Landschaftsschutz, um damit den Anforderungen an ein nachhaltiges Wachstum gerade in Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels entsprechen zu können.

Information und nächste Schritte der Ortsplanungsrevision

Die Stadt informiert die Bevölkerung über diverse Kanäle über die laufende Mitwirkung. Anfang November erhält jeder Haushalt eine OPR-Zeitung, die Stadt bietet zudem Informationsveranstaltungen an und gibt Hilfestellung für die Mitwirkung via digitale Plattform.

Die Auswertung der öffentlichen Mitwirkung und die Überarbeitung von Baureglement und Zonenplan erfolgen im ersten Halbjahr 2020. Die Vorprüfung durch den Kanton, eine allfällige Überarbeitung der Dokumente und die öffentliche Auflage folgen voraussichtlich bis Ende 2021.

Die Genehmigung durch den Thuner Stadtrat und den Kanton sowie die Inkraftsetzung der neuen Grundordnung ist für 2022 geplant.

Parallel laufende Mitwirkungen

Parallel zu Baureglement und Zonenplan legt die Stadt vier weitere Planungen zur Mitwirkung auf. Dabei handelt es sich um die ZPP Siegenthalergut, die Überbauungsordnung Nünenen Pestalozzistrasse, die ZPP Bubenberg-von May-Strasse sowie zum Ergebnis des Grundlageprojekts Verkehr des Entwicklungsschwerpunktes ESP Bahnhof.

Die Weiterbearbeitung dieser Projekte erfolgt nach der Mitwirkung wieder losgelöst von der OPR.

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