Thun: Wer zahlt den Anschluss der Solaranlage?
Eine Interpellation im Stadtrat von Thun fragt, warum Private die Anschlusskosten ihrer Photovoltaikanlage selbst tragen, grosse Anlagen aber nicht.

Die Stadt Thun will bis 2050 klimaneutral werden und tritt als Energiestadt GOLD auf. Wer heute auf einem Thuner Dach eine Photovoltaikanlage baut, soll dazu beitragen. Genau dort entsteht ein Widerspruch: Der Anschluss kostet, und wer ihn bezahlt, ist nicht immer derselbe.
Der Gemeinderat wird gebeten zeitnah aber nicht dringlich folgende Fragen zu beantworten.
Welche Rolle spielt die Stadt Thun als Mehrheitsaktionärin der Energie Thun AG, und wie werden Fragen der Gleichbehandlung ihrer Kundschaft im Rahmen ihrer Eigentümerstrategie behandelt?
Wie beurteilt der Gemeinderat die Praxis, dass der Netzanschlussbeitrag (NAB) und der Netzkostenbeitrag (NKB) für die Erhöhung der Netzbezugsleistung in jedem Fall vollständig fällig werden, während bei einer Netzeinspeisung der NKB entfällt und die Netzbezugsleistung bei maximal 250 A bestehen bleibt? Ist dieses Junktim sachlich begründet?
Sieht der Gemeinderat eine Ungleichbehandlung darin, dass eine Privatperson die Anschluss- und Verstärkungskosten für ihre Photovoltaikanlage selbst trägt, während Netzverstärkungen, die durch grosse Erzeugungsanlagen der ET AG ausgelöst werden, solidarisiert werden?
Welche Grundlage hat die Festlegung, dass der NKB nur bei Netzbezug, nicht aber bei Netzeinspeisung verrechnet wird, und ist der Stadt als Eigentümerin diese Praxis bekannt?
Werden die Anschlussgebühren und Netznutzungstarife der Energie Thun AG so festgelegt, dass sie die anrechenbaren Kosten nicht überschreiten, und wird die Verwendung der eingezogenen Entgelte gegenüber der Stadt ausgewiesen?






