Stadtrat Thun befindet über die Zonenplanänderung «Schärmehof»
Die Zonenplanänderung «Schärmehof» zur Erweiterung des Alters- und Pflegeheims stiess im Rahmen der Mitwirkung grundsätzlich auf Zustimmung.

Die Thuner Wefina Holding AG plant eine Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Schärmehof. Auf diese Weise kann sie die ihr vom Kanton zustehenden 25 Pflegeplätze sichern.
Vorgesehen sind nebst den Pflegeplätzen auch 35 bis 40 Alterswohnungen für betreutes Wohnen, ein Restaurant und eine halböffentliche Gartenanlage, ein Mehrzweckraum, eine Lounge, Parkplätze für den Friedhof und eine Einstellhalle. Zur Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer Zonenplanänderung. Im Rahmen der Mitwirkung stiess diese grundsätzlich auf Zustimmung.
Nach der im letzten Winter durchgeführten öffentlichen Planauflage folgt nun am 20. August mit dem Entscheid des Thuner Stadtrats der nächste Schritt.
Optimales Projekt für den Standort
Der Gemeinderat erachtet die geplante Erweiterung als sinnvoll und aufgrund des Standorts als optimal. Das Projekt entspricht den verschiedenen übergeordneten Zielsetzungen wie dem Stadtentwicklungskonzept STEK 2035, der Strategie Stadtentwicklung, der Wohnstrategie oder dem Altersleitbild.
Die Planung leistet zudem einen Beitrag zur Innenentwicklung und damit zum Schutz von Kulturland.
Zonenplanänderung wird im Grundsatz begrüsst
Im Rahmen der Mitwirkung wurden insbesondere die Aufwertung und Erweiterung des bestehenden Alters- und Pflegeheims begrüsst. Auch die gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Infrastruktur im Quartier wurden positiv erwähnt.
Kritikpunkte in der Mitwirkung und später bei 12 Einsprachen betrafen im Wesentlichen die Themen Gutachterverfahren, Verkehr, Parkierung und Bauvolumen/Gebäudehöhe.
Optimierungen können ins Projekt einfliessen
Die Stadt Thun beurteilt das gewählte Regime und das entstehende Verkehrsaufkommen als gut verträglich. Im Rahmen der Detailplanung können weitere Optimierungen ins Projekt einfliessen.
Das Anliegen zur Erstellung zusätzlicher Parkplätze (vor allem für Friedhofbesucherinnen- und -besucher) ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. Die heute bestehende Parkplatzfläche entlang der nordwestlichen Parzellengrenze bleibt weiterhin in vollem Umfang für Parkplätze für Friedhofbesuchende bestehen.
Gebäudehöhe ist orts- und quartierverträglich
Die Gebäudehöhe von maximal 19 Metern wurde im Rahmen des Gutachterverfahrens überprüft und als orts- und quartierverträglich beurteilt. Die Gebäudehöhe orientiert sich an bestehenden Firsthöhen im Quartier, so dass sich ein auf den Bestimmungen basierendes Bauprojekt als Volumen in die bestehende Struktur einfügt.
Das Richtprojekt erfüllt zudem die Anforderungen an die Innenentwicklung gemäss STEK 2035. Denn neben der sorgfältigen baulichen Verdichtung wird auch ein hoher Stellenwert auf die Gestaltung der öffentlichen Räume und Freiräume gelegt.
Auf die Nachhaltigkeit ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Darauf wies der Gemeinderat bereits im Rahmen der Mitwirkung hin. Er will Anforderungen an die Energiestandards im Rahmen des Baurechtsvertrags regeln.
Rechtsgültige Planung bis 2020
Der Beschluss des Stadtrats unterliegt dem fakultativen Referendum. Läuft alles wie vorgesehen, liegt 2020 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.