Der Gemeinderat unterstützt Corona-Betroffene mit Mietzinserlassen und -reduktionen.
Thun
Die Stadt Thun. - Pixabay
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Die Folgen der Corona-Pandemie sind einschneidend für die Wirtschaft. Der zweite Lockdown hatte für viele Betriebe grosse Umsatzeinbussen zur Folge. Der Gemeinderat unterstützt Betroffene mit Mietzinserlassen und -reduktionen.

Bereits im März 2020 beschloss der Gemeinderat infolge der Corona-Pandemie ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der Thuner Wirtschaft (vgl. Medienmitteilung vom 24. März 2020).

Zentrale Massnahme war der Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 2 Millionen Franken, den der Stadtrat im Mai genehmigte. Auf Gesuch hin erliess bzw. reduzierte die Stadt Thun zudem vom Lockdown betroffenen Betrieben in städtischen Liegenschaften zwei Mietzinse (vgl. Medienmitteilung vom 15. Oktober 2020).

Massive Einschränkungen dauerten vier Monate

Ende Oktober 2020 wurden die Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wieder sukzessive verschärft. Ab dem 22. Dezember 2020 blieben Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe bis Mitte April 2021 geschlossen.

Erst ab 19. April 2021 wurden mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Restaurants konnten ihre Terrassen wieder öffnen. Von diesen Schliessungen waren erneut Betriebe betroffen, die bei der Stadt Thun als Mieter, Pächter oder Baurechtnehmer auftreten.

Stadt erlässt Mietzins für betroffene Betriebe

In den vergangenen Wochen gingen bei der Stadt Thun diverse Anträge von betroffenen Unternehmungen ein. Der Gemeinderat ist sich der schwierigen Situation für die Wirtschaft bewusst und prüfte die Anträge sorgfältig unter Abwägung diverser Faktoren. Er hat weitere Massnahmen beschlossen, um Betriebe zu unterstützen.

Direkt betroffene Betriebe wie Fitnesszentren oder Trainingslokale, die ein Gesuch eingereicht haben, erhalten für die Zeit vom 22. Dezember 2020 bis 18. April 2021 einen Erlass in der Höhe von vier Monatsmieten.

Indirekt betroffene Betriebe (Restaurants, Reisebranche, Verkaufslokale), die mit Umsatzeinbussen konfrontiert waren und ein Gesuch einreichten, erhalten für denselben Zeitraum eine Netto-Mietzinsreduktion von 60 Prozent. Insgesamt beläuft sich der Betrag der Mietzinserlasse und -reduktionen auf rund 160’000 Franken.

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