Energie sparen: Neuer Rahmen für Förderprogramm ab 2027
Der Gemeinderat Thun legt ein schlankes Reglement für das Förderprogramm Energieeffizienz vor, das Finanzierung und bewährte Fördertatbestände ab 2027 regelt.

Der Gemeinderat legt ein neues Reglement für das Förderprogramm Energieeffizienz vor. Es setzt auf bewährte Fördertatbestände und regelt insbesondere die Finanzierung. Der Stadtrat behandelt dieses Reglement am 19. Dezember 2025.
Seit August 2023 unterstützt die Stadt Thun im Rahmen des Energieförderprogramms unter anderem Unternehmen und Private bei Massnahmen im Bereich Gebäudesanierung, Heizungsersatz, emissionsfreie Mobilität oder Solarenergie.
Ein neues und schlankes Reglement regelt die Finanzierung des Energieförderprogramms: «Es basiert auf den Erfahrungen und den Rückmeldungen aus der Wirtschaft und ist ein wichtiges Instrument, um unser Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen», sagt Gemeinderätin Andrea de Meuron, Vorsteherin Finanzen Ressourcen Umwelt.
Politischer Rückhalt und Übergangslösung
Der Stadtrat hat bereits ein Reglement verabschiedet. Dagegen erhoben die Wirtschaftsverbände Wirtschaft Thun Oberland und Thuner KMU aufgrund der geplanten Finanzierung Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hiess diese gut.
Eine befristete Übergangslösung ermöglichte es, das Energieförderprogramm trotzdem umzusetzen: Die Finanzierung von drei Millionen Franken erfolgte über die Spezialfinanzierung Investitionen.
Das neue Reglement berücksichtigt die Kritikpunkte der Beschwerdeführenden sowie die gesammelten Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung. Es setzt auf bewährte Fördertatbestände. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Verordnungsebene, um flexibel auf technologische und gesetzliche Entwicklungen reagieren zu können.
Zukunftsgerichtete Finanzierung
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt künftig über eine neue Spezialfinanzierung, die jährlich mit einem vom Gemeinderat festgelegten Betrag aus dem Finanzhaushalt gespiesen wird.
Dabei werden die finanzielle Lage der Stadt, energie- und klimapolitische Zielsetzungen sowie die erwartete Nachfrage nach Fördermitteln berücksichtigt. Die jährliche Einlage ist auf maximal 700'000 Franken begrenzt, der Gesamtbestand auf drei Millionen Franken.
Gefragtes Förderprogramm
Mit den bisher verfügten Fördermitteln von über 1,14 Millionen Franken wurden zahlreiche Projekte in der Bevölkerung und der Wirtschaft realisiert. Die Zahlen zur regionalen Wertschöpfung zeigen, dass das Auftragsvolumen an regionale Unternehmungen über sechs Millionen Franken beträgt. Im März hat die Stadt Thun das Förderprogramm angepasst und vereinfacht.
Der Stadtrat behandelt dieses Reglement am 19. Dezember 2025. Das Inkrafttreten des neuen Reglements ist für 1. Januar 2027 geplant.










