Therwil

Therwil fordert Einwohner zum Rückschnitt von Hecken auf

Nau.ch Lokal
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Leimental,

Wie die Gemeinde Therwil mitteilt, nimmt sie periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt Eigentümern eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen.

Die Ortschaft Therwil im Leimental.
Die Ortschaft Therwil im Leimental. - Nau.ch / Werner Rolli

Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen, wenn man sie lässt.

Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.

Durch diese Umstände werden die Verkehrsteilnehmer, motorisiert oder vor allem zu Fuss gefährdet.

Rücksichtnahme auf die Brut- und Setzzeit beim Rückschnitt

Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordern die Gemeinde alle Gartenbesitzer auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.

Unter besonderer Rücksichtnahme auf die Brut- und Setzzeit der in den Hecken lebenden Fauna soll der Rückschnitt nicht erst im Frühjahr stattfinden.

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Therwil hält in Paragraf 29 fest, dass Pflanzen und Gartenanlagen entlang von Strassen und Trottoirs die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen dürfen.

Mindestanforderungen für den Rückschnitt

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung und die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern muss gewährleistet sein.

An öffentlichen Strassen dürfen überhängende Äste und Zweige bis auf eine Höhe von 4,5 Meter und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von 2,5 Meter nicht über die Parzellengrenze hinausragen und sind zurückzuschneiden.

Bei der öffentlichen Beleuchtung ist beidseitig eine Breite von je fünf Metern freizuhalten.

Die Gemeinde kann den Rückschnitt zulasten der Eigentümerschaft ausführen

Die Gemeinde nimmt periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt den betroffenen Eigentümern eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen.

Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist kann der Gemeinderat diese Massnahme auf Kosten der Eigentümerschaft vornehmen lassen.

Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen können sich Einwohner an eine Gartenbaufirma wenden. Der Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus.

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