Wie die Gemeinde Bättwil informiert, kontrolliert sie ab dem 16. Oktober 2022, ob alle Pflanzen an Strassen und Wegen zurückgeschnitten sind.
Der Chäsiplatz in Bettwil.
Der Chäsiplatz in Bettwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Alle Einwohner der Gemeinde Bättwil werden gebeten, ihre Hecken bis zum 16. Oktober 2022 nochmals zurückzuschneiden. Der Technische Dienst wird ab diesem Datum Kontrollen durchführen.

Mit regelmässigen Rückschnitten hilft man mit, dass der Verkehrsraum nicht eingeengt und die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Bei Verkehrsflächen ist die lichte Höhe von mindestens 4,20 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern zu stutzen.

Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht gemindert werden und die Strassen- und Verkehrssignalisationen sowie die Hydranten sind freizuhalten.

Ausserdem ist daran zu denken, dass die Hecken mindestens senkrecht auf die Grundstücksgrenze oder besser um zehn Zentimeter hinter die Grundstücksgrenze (aufgrund der anstehenden Wachstumsphase) zurückzuschneiden sind.

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