Rodersdorf lanciert den Prozess zur Ortsplanungsrevision

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Leimental,

Wie die Gemeinde Rodersdorf informiert, möchte der Gemeinderat den Prozess des Vorprüfungsberichts des Kantons Solothurn ab 2022 neu lancieren.

Im Zentrum der Gemeinde Rodersdorf im Kanton Solothurn.
Im Zentrum der Gemeinde Rodersdorf im Kanton Solothurn. - Nau.ch / Werner Rolli

Der neu zusammengesetzte Gemeinderat möchte den Prozess der Ortsplanung neu lancieren. Dieser soll im Januar 2022 beginnen und, wenn immer möglich, Ende 2024 abgeschlossen sein.

Der neue Gemeinderat hat dazu einstimmig eine neue Planungsfirma gewählt, die Planteam S AG aus Solothurn. Die Verantwortlichen der Planteam S AG kennen alle Besonderheiten des kommunalen Raumplanungsprozesses im Kanton Solothurn.

Sie verfügen zudem über beste Kontakte zu den zuständigen kantonalen Behörden.

Aufgabe der Planteam S AG

Dies sind ausgezeichnete Voraussetzungen dafür, dass sie ihrer zugedachten Rolle gerecht sein werden. Ihre Aufgabe wird es sein, die aus allen politischen Parteien zusammengesetzte Sonderkommission Ortsplanungsrevision und den Gemeinderat mit Rat und Tat zu unterstützen.

Insbesondere gefällt dem Gemeinderat die Form des von der Planteam S AG vorgeschlagenen Mitwirkungsverfahrens, welches den Einbezug von Betroffenen und der interessierten Einwohnerschaft von Beginn weg garantiert. Neben allen rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben von Bund und Kanton stellt das Räumliche Leitbild eine wichtige Grundlage für den anstehenden Prozess der Ortsplanungsrevision dar.

Es wurde 2017 von der Gemeindeversammlung als behördenverbindlich erklärt. Nach längerer Diskussion, in die auch die Verantwortlichen des Planteam S AG einbezogen wurden, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Vorprüfungsbericht des Kantons Solothurn am 4. November 2021 zu veröffentlichen.

Rodersdorf lebenswert gestalten

Er würdigt die bisher erfolgten Eingaben der Gemeinde Rodersdorf an die zuständige kantonale Behörde, das Amt für Raumplanung. Diese Eingaben sind auf der Website der Gemeinde Rodersdorf eingestellt.

Es bleibt festzuhalten, dass die Mitglieder der Sonderkommission Ortsplanungsrevision und des Gemeinderats den Vorprüfungsbericht ebenso zur Kenntnis nehmen werden, wie alle bisherigen Eingaben von Eigentümer von betroffenen Parzellen an die Gemeinde Rodersdorf. Nichts, was im Vorprüfungsbericht des Kantons positiv oder negativ bewertet wurde, ist gesetzt.

Nur so kann nach Ansicht des Gemeinderats das Projekt sein Ziel erreichen: Rodersdorf auch für die Zukunft lebenswert gestalten und den Zusammenhalt der Einwohnerschaft bestmöglich zu unterstützen.

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