Neue Zonenkarte regelt künftig das Zünden von Feuerwerk
Zum Schutz von Tieren und Umwelt führt Binningen per 1. Juli Verbotszonen ein. In lärmsensiblen Bereichen wie beim Spital oder Waldrand ist Feuerwerk untersagt.

Wie die Gemeinde Binningen berichtet, ist ab dem 1. Juli 2026 in Binningen das Zünden von Feuerwerk in definierten Gebieten untersagt. Am 28. September 2025 hat die Binninger Stimmbevölkerung einer Verschärfung der Feuerwerksregeln zugestimmt. Die Revision des Polizeireglements ermöglicht es der Gemeinde, Feuerwerk in sensiblen Gebieten zu verbieten.
Der Gemeinderat hat nun entsprechende Verbotszonen festgelegt. Ab dem 1. Juli 2026 ist das Zünden von Feuerwerk in diesen Gebieten untersagt. Die betroffenen Zonen sind auf einer Karte auf der Webseite der Gemeinde rot markiert.
Das Verbot gilt in lärmsensiblen Gebieten rund um die Reiterhöfe, Waldgebiete auf dem West- und Ostplateau, beim Friedhof sowie im Umfeld des Spitals. Mit der neuen Regelung sollen Menschen, Tiere und die Umwelt besser geschützt werden.
Schutz von Mensch, Tier und Natur
In den Waldgebieten werden Wildtiere und Vögel vor Stress bewahrt, und das Brandrisiko durch Raketen und Funkenflug reduziert sich. Bei den Reiterhöfen geht es um den Schutz der Pferde, beim Friedhof stehen Ruhe und Pietät im Vordergrund. Rund um das Spital schliesslich soll Feuerwerkslärm Patientinnen und Patienten nicht zusätzlich belasten oder deren Erholung beeinträchtigen.










