Ettingen

    In Ettingen steht die Ersatzwahl für ein Schulratmitglied an

    Nau.ch Lokal
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    Leimental,

    In Ettingen steht die Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens für die restliche Amtsperiode bis 31. Juli 2024 an.

    Das Gemeindehaus in Ettingen.
    Das Gemeindehaus in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli

    Wie die Gemeinde Ettingen berichtet, hat Herr Ruben Kiefer dem Gemeinderat seinen sofortigen Rücktritt als Mitglied des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens Ettingen mitgeteilt, da er am 15. Mai 2022 als Ersatz der zurückgetretenen Christine Gorrengourt in den Gemeinderat gewählt wurde.

    Aufgrund des Rücktritts von Ruben Kiefer hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens Ettingen für den Rest der bis 31. Juli 2024 dauernden Amtsperiode angeordnet.

    Gewählt werden können alle Personen, die in Ettingen stimm- und wahlberechtigt sind. Interessierte Personen wenden sich bei Fragen zu den Aufgaben des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens telefonisch oder per E-Mail an den Präsidenten, Herr Urs Häusler.

    Gemäss Gemeindeordnung findet die Wahl nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) statt. Die stille Wahl (die Zahl der Vorgeschlagenen ist gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden) ist zulässig. Die Urnenwahl ist für den 25. September 2022 vorgesehen.

    Wahlvorschläge sind bis 8. August 2022 möglich

    Zur Ermöglichung einer stillen Wahl können bei der Gemeindeverwaltung Ettingen bis zum 48. Tag vor dem Wahltag, sprich bis Montag, 8. August 2022, 17 Uhr, Wahlvorschläge eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Webseite des Kantons heruntergeladen werden.

    Wenn am 34. Tag vor dem Wahltag, sprich Montag, 22. August 2022, die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz (Gemeinderat) die Urnenwahl, erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht den Namen des Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.

    Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Der Vorgeschlagene ist mit seinem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf beziehungsweise Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatorte zu bezeichnen. Es sind die Formulare «Majorz Wahlvorschläge Deckblatt» und «Majorz Wahlvorschläge» zu verwenden.

    15 Stimmberechtigte der Gemeinde müssen unterschreiben

    Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung des Vorgeschlagenen zu seiner Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden. Es ist das Formular «Majorz Wahlvorschläge» zu benützen.

    Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in Ettingen wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Stimmberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlages die Unterschrift nicht zurückziehen. Dafür ist das Formular «Majorz Wahlvorschläge Unterzeichnendenliste» zu verwenden.

    Weitere Informationen findet man auf der Gemeindewebseite.

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