Wie die Gemeinde Ettingen meldet, ist eine Verlängerung der bereits seit November 2022 geltenden Massnahmen bis mindestens 30. April 2023 angeordnet worden.
Dorfmuseum Guggerhuus in Ettingen.
Dorfmuseum Guggerhuus in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Da die Vogelgrippe in ganz Europa und auch in der Schweiz bei Wildvögeln nach wie vor vermehrt nachgewiesen wird, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine Verlängerung der bereits seit November 2022 geltenden Massnahmen bis mindestens 30. April 2023 angeordnet.

Im Fokus dieser Massnahmen, welche für alle Geflügelhalter in der Schweiz gleichermassen gelten, steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Geflügelhaltende sind aufgefordert, die Massnahmen umzusetzen. Der Auslauf des Hausgeflügels soll auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich beschränkt werden.

Einrichtung einer Hygieneschleuse wird empfohlen

Es soll sichergestellt werden, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Auslaufflächen und Wasserbecken sollen durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln geschützt werden.

Hühner sollen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden.

Das Einschleppen des Virus soll in die Tierhaltung über Personen und Geräte verhindert werden: Deshalb sollte der Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste beschränkt und eine Hygieneschleuse eingerichtet werden.

Es wird um konsequente Umsetzung der Massnahmen gebeten

Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.

Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, sollen vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln berührt werden. Deren Fund soll einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Erkrankung, die für Geflügel meist tödlich endet.

Es wird daher zum Schutz des eigenen gebeten, sowie des gesamten Geflügelbestandes in der Schweiz, diese Massnahmen konsequent umzusetzen.

Informationen per Mail oder über entsprechende Webseiten

Die registrierten Geflügelhalter wurden per Mail an diese Massnahmen erinnert und über die Verlängerung der Massnahmen informiert.

Wichtige Informationen über die Vogelgrippe sowie die Dauer der angeordneten Massnahmen finden sich auf der Webseite des BLV sowie des ALV.

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