Zwei weitere Baselbieter Initiativen teilweise rechtsungültig

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Liestal,

Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch zwei weitere Volksinitiativen der Wirtschaftskammer für teilweise rechtsungültig erklärt. Im einen Volksbegehren geht es um «bedarfsgerechte Zuwanderung» von Fachkräften, im anderen um «Bürokratie-Entlastung für KMU».

Eine der beiden für teilungültig erklärten Initiativen der Wirtschaftskammer Baselland fordert eine erleichterte Zuwanderung von Fachkräften. (Archivbild)
Eine der beiden für teilungültig erklärten Initiativen der Wirtschaftskammer Baselland fordert eine erleichterte Zuwanderung von Fachkräften. (Archivbild) - KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI

Die Wirtschaftskammer Baselland hat dieses Jahr insgesamt 16 Initiativen eingereicht. Der Rechtsdienst der Regierung hat bis dato drei davon für ungültig erklärt. Vier hat er als teilweise rechtsungültig eingestuft.

Die Verfassungsinitiative zu den Fachkräften aus Drittstaaten, verlangt, dass sich die Kantonsbehörden auf Bundesebene stark machen. Sie sollen sich dafür einsetzen, dass die zur Behebung des Fachkräftemangels notwendige Zuwanderung gefördert wird. Eine Standesinitiative soll verlangen, das Zulassungsbeschränkungen wie Inländervorrang und Höchstzahlen für Berufsarten mit Fachkräftemangel abgebaut werden, wie es im Initiativtext heisst.

Das andere Volksbegehren der Wirtschaftskammer verlangt gesetzliche Anpasssungen bei der Reduktion der Regelungsdichte für KMU. Die beratende Kommission der Regierung soll Massnahmen, die für die Unternehmen unverhältnismässige Kosten oder Bürokratie verursachen, dem Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit im Parlament unterstellen können.

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