Thalwil unterstützt Massnahmen gegen die Vogelgrippe

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Wie die Gemeinde Thalwil berichtet, sollen nach einem Fall der Vogelgrippe im Zürcher Unterland Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung befolgt werden.

Aussicht über den Zürichsee und auf die reformierte Kirche vom Spielplatz Platte in Thalwil.
Aussicht über den Zürichsee und auf die reformierte Kirche vom Spielplatz Platte in Thalwil. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Nach einem Fall der Vogelgrippe im Zürcher Unterland hat der Kanton Zürich Massnahmen getroffen und insbesondere Kontroll- und Beobachtungsgebiete festgelegt, welche auch die Gemeinde Thalwil aufgrund ihrer Lage am Zürichsee betrifft. Für Geflügelhaltende gilt eine Meldepflicht.

In Hüntwangen wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt

In einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüntwangen sind mehrere tote Tiere positiv auf eine hochansteckende Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1 getestet worden.

Mit grosser Wahrscheinlichkeit geht der Ausbruch in Hüntwangen auf infizierte Wildvögel zurück, die aktuell in der Schweiz eintreffen, um an unseren Seen zu überwintern. Deshalb sind alle Geflügelhaltenden aufgerufen, Schutzmassnahmen zu treffen, um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen.

Um Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland einen 1 km breiten Uferstreifen zum Kontrollgebiet und einen 3 km breiten Uferstreifen zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Besondere Vorschriften müssen bei der Fütterung und dem Auslauf eingehalten werden

Im Kontrollgebiet gelten besondere Vorschriften für die geschützte Fütterung und den Auslauf. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind.

Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. Zudem ist das Geflügel gut zu beobachten und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.

Auffälligkeiten müssen dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden

Im Beobachtungsgebiet ist das Geflügel gut zu beobachten, Todesfälle sind aufzuzeichnen und Krankheitssymptome und Seuchenverdacht sind dem kantonalen Veterinäramt umgehend zu melden. Es ist dringend empfohlen, die gleichen Sicherheitsstandards umzusetzen wie im Kontrollgebiet.

Im Kanton Zürich sind die Gewässer Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat und Reuss von den genannten Massnahmen betroffen. Die Massnahmen gelten seit Montag, 29. November 2021 bis mindestens Ende Januar 2022.

Weitere Massnahmen für die Seuchenvorsorge sind einzuhalten

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht angefasst werden. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie der Fund von mehreren toten Singvögeln am gleichen Ort sind der Polizei zu melden. Diese leitet die nötigen Massnahmen ein.

Noch nicht beim Veterinäramt angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sollen sich registrieren. Für Geflügelhaltenden gilt eine Registrierungspflicht gemäss Tierseuchengesetzgebung.

Es wird dringend empfohlen, keine Drittpersonen in Geflügelhaltungen zu lassen. Hierfür kann ein Aushang am Hühnerhaus gute Dienste erweisen.

Für Menschen besteht keine Gefahr

Nach heutigem Wissenstand ist der aktuell zirkulierende Virusstamm auf den Menschen nicht übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.

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