Wie die Gemeinde Thalwil mitteilt, wird ab April 2024 der gesamte Baubewilligungsprozess vollständig elektronisch über die kantonale Plattform abgewickelt.
Die Informationstafel der Gemeinde Thalwil.
Die Informationstafel der Gemeinde Thalwil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Um die vollständige digitale – also die papierlose – Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen.

Diese sind per 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Gemeinde Thalwil führt mit der Inkraftsetzung dieser rechtlichen Grundlage den volldigitalen Baubewilligungsprozess ein.

Vollständige Umstellung auf digitale Prozesse

Bei der Gemeinde Thalwil bestand schon seit 2020 die Möglichkeit, Baugesuche digital einzureichen.

Die Abwicklung wie die Aktenauflage, Korrespondenzen oder die Zustellung von Baurechtsentscheiden erfolgte jedoch zum Teil noch auf Papier.

Ab dem 1. April 2024 hat das Dienstleistungszentrum (DLZ) Planung, Bau und Werke der Gemeinde Thalwil nun auf volldigital umgestellt.

Elektronisch eingereichte Baugesuche werden ab sofort (Stand vom 25. April 2024) komplett elektronisch abgewickelt.

Baugesuche über die kantonale Plattform einreichen

Die Eingabe und Abwicklung der Baugesuche erfolgt über die kantonale Plattform eBaugesucheZH.

Auch die Planauflage sowie die Zustellbegehren von Baurechtsentscheiden erfolgen ausschliesslich digital und können während der Auflagefrist von Baugesuchen über die Plattform eAuflageZH eingesehen respektive bestellt werden.

Alle wichtigen Informationen zur Abwicklung des elektronischen Baugesuchs sind auf der Webseite des Kantons Zürich aufgeführt.

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