Der Gemeinderat von Thalwil hat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Einführung eines kommunalen Mehrwertausgleichs verabschiedet.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Thalwil berichtet, hat der Gemeinderat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Einführung eines kommunalen Mehrwertausgleichs zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Er schlägt eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent auf den durch kommunale Planungsmassnahmen (Um- oder Aufzonung) entstandenen Mehrwert von Grundstücken vor. Die Freifläche legt er bei 1'200 Quadratmeter fest.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt von den Kantonen, dass sie erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile ausgleichen. Das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die Mehrwertausgleichsverordnung (MAV), welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind, setzen diese bundesrechtlichen Vorgaben um.

Kantonaler und kommunaler Mehrwertausgleich

Unterschieden wird zwischen kantonalem und kommunalem Mehrwertausgleich. Gemeinden können den kommunalen Mehrwertausgleich ab 1. Januar 2021 gestützt auf das MAG und die MAV einführen, indem sie eine entsprechende Regelung in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festlegen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, eine kommunale Mehrwertabgabe zu erheben und dazu eine Teilrevision der BZO angestossen. Diese liegt zurzeit öffentlich auf.

Der kommunale Mehrwertausgleich soll bei Siedlungserneuerungen insbesondere zur Aufwertung des öffentlich nutzbaren Raums verwendet werden: Wird die Ausnützung auf einem Areal durch einen Gestaltungsplan oder eine Aufzonung erhöht, entsteht für die Eigentümerschaft ein Mehrwert.

Einen Teil davon soll die Gemeinde zugunsten der Öffentlichkeit jeweils zweckgebunden abschöpfen und beispielsweise in die Gestaltung des öffentlichen Raums, die Erstellung sozialer Infrastrukturen (Treffpunkte) oder die Aufwertung von Fuss- und Radwegen investieren.

Höhe der Mehrwertabgabe

Die Gemeinde kann einen Abgabesatz zwischen 0 und 40 Prozent festlegen. Die Gemeinde Thalwil ist Teil einer Wachstumsregion und die künftige Entwicklung findet innerhalb des bestehenden Baugebiets statt. Die Gemeinde fördert eine sozial- und umweltverträgliche Siedlungsentwicklung nach innen, was erwartungsgemäss hohe Begleitkosten für die Aufwertung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes mit sich bringt.

Die Höhe der Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen wird deshalb bei 40 Prozent des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts festgelegt.

Mit der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs ist anstelle der Mehrwertabgabe auch immer ein Ausgleich mit städtebaulichen Verträgen möglich. Bei einem Scheitern der Vertragsverhandlungen bildet die Mehrwertabgabe die Rückfallebene für die Grundeigentümer.

Grösse der Freifläche

Führt eine Gemeinde den Mehrwertausgleich ein, muss sie gemäss Gesetzesvorlage auch eine Freifläche zwischen 1’200 bis 2’000 Quadratmeter festlegen. Auf Grundstücken, die kleiner als diese Freifläche sind, muss die Eigentümerschaft keinen Mehrwertausgleich leisten, solange der tatsächliche Mehrwert weniger als 250’000 Franken beträgt.

Aufgrund der hohen Grundstückpreise in Thalwil muss damit gerechnet werden, dass auch bei Aufzonungen von wesentlich kleineren Grundstücken als 1'200 Quadratmeter der Mehrwert von 250'000 Franken überschritten wird. Die Grösse der sogenannten Freifläche wird deshalb bei der kleinstmöglich erlaubten Fläche von 1'200 Quadratmeter festgelegt.

Die Urnenabstimmung über die Teilrevision der BZO zur Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs ist im Sommer 2022 vorgesehen.

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