Schule Langnau am Albis: Schutzmaskenpflicht für Erwachsene
Neu gilt ab Montag, 19. Oktober, gemäss Weisung des Kantons zusätzlich Maskenpflicht für Erwachsene auf allen Schulanlagen und in den Schulhäusern.

Neu gilt ab Montag, 19. Oktober 2020 gemäss Weisung des Kantons zusätzlich Maskenpflicht für Erwachsene auf allen Schulanlagen und in den Schulhäusern. D.h. Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte, die ein Schulareal oder Schulgebäude betreten, tragen eine Maske.
Während des Unterrichts kann die Maske abgelegt werden, sofern der Abstand von 1,5 m zu den Kindern eingehalten wird. Für die Kinder und Jugendlichen besteht keine Maskentragpflicht. Die Maskentragpflicht gilt ebenfalls für die KibeLaA.
Die schon vor den Ferien geltenden Regeln bestehen nach wie vor, zum Beispiel:
– regelmässig die Hände gründlich waschen
– keine Hände schütteln
– in ein Taschentuchtuch oder in die Armbeuge niesen oder husten
– 1,5 m Abstand halten zwischen Erwachsenen. Den Abstand wenn möglich auch zwischen Erwachsenen und Kindern halten (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben).