Gemeinderat stellt Tulpenbaum unter Schutz

Gemeinde Thalwil
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Der Gemeinderat in Thalwil ZH hat mit Beschluss vom 20. August 2019 den Tulpenbaum an der Alten Landstrasse 97 (Grundstück Kat.-Nr. 5993) unter Schutz zu stellen.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Es handelt sich um einen der ältesten Tulpenbäume im Kanton Zürich. Das entsprechende Verfahren mit einigen Rekursen läuft bereits seit Frühjahr 2017.

Betroffen ist auch ein Bauprojekt auf dem Grundstück Alte Landstrasse 95 (Kat.-Nr. 5994), das den Lebensraum des Baumes tangiert. Die Unterschutzstellung des Tulpenbaumes wurde von einer Petition mit knapp 400 Unterschriften nach der Baubewilligung für die Alte Landstrasse 95 verlangt, welches den Wurzelbereich des Tulpenbaums tangiert.

Gleichzeitig wurde gegen die Baubewilligung für das Bauprojekt (Alte Landstrasse 95), das eine Sanierung der Liegenschaft und Erweiterung mit einer Tiefgarage vorsieht, bis vor Bundesgericht rekurriert. Der Gemeinderat nahm das Schutzanliegen im Mai 2017 auf und beauftragte die Verwaltung mit Abklärungen zur Schutzwürdigkeit des Baumes, die positiv ausfielen.

Gegen die Unterschutzstellung und die darin enthaltenen Schutzmassnahmen sind jedoch zwei Rekurse eingegangen. Diesen wurde zwei Mal stattgegeben, weil die Verfügung gemäss Gericht formale Mängel aufwies.

Bauprojekt muss durch Baumexperten begleitet werden

Die Rekurse gegen das Bauprojekt wurden vom Gericht allerdings nicht gestützt. Alle drei Gerichtsinstanzen bestätigten die von der Gemeinde gesprochene Baubewilligung und die darin enthaltenen Baumschutzmassnahmen, welche verlangen, dass das Bauprojekt durch einen Baumexperten begleitet wird und Schutzmassnahmen im Wurzelbereich getroffen werden.

Während dem langwierigen Verfahren sind bereits diverse Gutachten von verschiedensten Baumexperten über die Schutzwürdigkeit des Tulpenbaumes in Auftrag gegeben worden. Geklärt wurden Begrifflichkeiten und Definitionen des Kronen- und Wurzelbereichs, sowie der Schutzfähigkeit und des Schutzumfangs.

Zuletzt hat die Gemeinde im Frühjahr 2019 mit den vom Schutzumfang betroffenen Parteien einen runden Tisch und eine Begehung durchgeführt. Auf dieser Grundlage hat die Planungs- und Baukommission (PBK) zuhanden des Gemeinderates einen neuen Antrag zur Unterschutzstellung des Tulpenbaumes formuliert.

Sie enthält auch die Verpflichtung, dass der Baum im Falle einer Schädigung angemessen ersetzt werden muss, keine Bauten in seinem Kronenbereich erstellt werden dürfen, ohne dass die Verträglichkeit durch einen Baumexperten belegt wurde, sowie ein Fahrverbot für Personenwagen und schwere Fahrzeuge im engeren Wurzelbereich des Baumes, um ihn umfassend zu schützen. Die amtliche Publikation der Unterschutzstellung mit allen Bedingungen erfolgt am 30. August 2019 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen und im Amtsblatt des Kantons Zürich.

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