Änderung Lehrpersonalgesetz: Thalwil ergreift Gemeindereferendum
Die beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes des Kanton Zürich führt zu hohen Mehrkosten für die Gemeinden. Thalwil ergreift nun das Gemeindereferendum.

Die Kosten der Zürcher Gemeinden für die Volksschule steigen seit Jahren stark an. Die neu vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG) führt für die Gemeinden zu weiteren jährlichen Mehrkosten von 67,3 Millionen Franken.
Nun hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. April 2026 beschlossen, sich dem vom Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich initiierten Gemeindereferendum anzuschliessen, wie die Gemeinde Thalwil mitteilt.
Der Gemeinderat anerkennt den Druck in der Volksschule infolge zahlreicher Herausforderungen. Dennoch ist er der Meinung, dass die vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesänderung die finanzpolitischen Möglichkeiten der Gemeinden überstrapaziert.
Äquivalenzprinzip wird verletzt
Zudem zeigt die vorliegende Gesetzesänderung, dass die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden auf die Kostenentwicklung in der Volksschule begrenzt sind:
Die Rechtsetzung liegt in der Kompetenz des Kantons, während gemäss Volksschulgesetz 80 Prozent der Besoldungskosten der Lehrpersonen im Volksschulbereich von den Gemeinden getragen werden, und nur 20 Prozent vom Kanton.
Dadurch wird das anzustrebende Äquivalenzprinzip verletzt.
Konkret führt die neu vom Kantonsrat beschlossene Änderung im LPG für Kanton und Gemeinden zu jährlichen Mehrkosten von 83 Millionen Franken, wovon jährlich 67,3 Millionen Franken auf die Gemeinden entfallen.
Auswirkungen auf Gemeindehaushalt drohen – Bevölkerung soll entscheiden
Der Gemeinderat kritisiert diese Diskrepanz zwischen Rechtsetzungsbefugnissen und Finanzierungspflichten.
Angesichts der drohenden Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt ist der Gemeinderat der Meinung, dass die Bevölkerung über die Änderung des LPG zu entscheiden hat.
Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, das Gemeindereferendum zu ergreifen. Schliessen sich insgesamt zwölf Gemeinden dem Gemeindereferendum an, dann können sie eine Volksabstimmung über den Beschluss des Kantonsrats verlangen.









