Wie die Gemeinde Thalwil ZH bekannt gibt, zahlen die Privathaushalte neu nun nur noch 40 und die Betriebe 80 Franken.
Die Busstation Platte im Dorfzentrum von Thalwil.
Die Busstation Platte im Dorfzentrum von Thalwil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Seit 2023 sind die Eigenwirtschaftsbetriebe Abfalllogistik und Abfallwesen dem Dienstleistungszentrum (DLZ) Planung, Bau und Werke (PBW) zugeordnet.

Die Abfalllogistik finanziert sich über die Sackgebühr des Haushaltskehrichts und das Abfallwesen wird über die Abfallgrundgebühr finanziert.

Beide Eigenwirtschaftsbetriebe arbeiten kostendeckend und es sind in absehbarer Zeit keine grösseren Investitionen oder betrieblichen Sonderaufwendungen notwendig.

Abbau der Spezialfinanzierung durch hohe Gewinne

Aufgrund der in der Vergangenheit angehäuften Gewinne weist das Konto des Abfallwesens in der Rechnung 2023 eine den Umständen entsprechend zu hohe Spezialfinanzierung auf.

Im Sinne des Kostendeckungsprinzips wird diese zugunsten der Gebührenzahlenden abgebaut.

Für die Kunden hat dies erfreulicherweise bis auf Weiteres eine Halbierung der Abfallgrundgebühr zur Folge.

Diese beläuft sich ab sofort exklusive Mehrwertsteuern für Privathaushalte auf 40 Franken (bisher 80 Franken), für Betriebe auf 80 Franken (bisher 160 Franken).

Tarife für Abfallsäcke und Sperrgutmarken unverändert

Für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und für den Betriebskehricht gelten nach wie vor die Tarife des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen.

Der Gemeinderat hat das Gebührenreglement vom 1. Januar 2018 mit Beschluss vom 19. März 2024 teil revidiert.

Die Änderungen wurden am 21. März 2024 im digitalen Amtsblatt Schweiz amtlichpubliziert und sind per 25. März 2024 in Kraft getreten.

Bei Rückfragen steht Jan Adams, Leiter Werke, telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

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