Beromünster

Beromünster: Stimmrechtsbeschwerden wurden abgewiesen

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Wie die Gemeinde Beromünster bekannt gibt, wurden die eingereichten Stimmrechtsbeschwerden vom Regierungsrat abgewiesen.

Ortsschild Richtung der Gemeinde Beromünster.
Ortsschild Richtung der Gemeinde Beromünster. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gegen den Entscheid des Gemeinderates Beromünster über das Zustandekommen der Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» und gegen die Anordnung der Gemeindeabstimmung vom 27. November 2022 (Gesamtrevision Ortsplanung ohne Schlössli Höchi) wurde beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde erhoben.

Mit Entscheid vom 15. November 2022 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

Keine Gründe vorhanden, um die Initiative als ungültig zu erklären

Es liegen weder formelle noch materielle Mängel vor, und es gibt folglich keine Gründe, die Initiative als ungültig zu erklären.

Zudem wurde festgehalten, dass im Zusammenhang mit der Anordnung der Abstimmung vom 27. November 2022 keine Mängel ersichtlich sind.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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