Wie die Gemeinde Beromünster mitteilt, ging gegen die Beschlüsse zur Teilrevision «Schlössli Höchi» eine Beschwerde beim Regierungsrat ein.
Das Gemeindehaus Beromünster.
Das Gemeindehaus Beromünster. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeindeinitiative «Ja zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» forderte die Zuweisung der Grundstücke Nummer 263 und 732, Grundbuch Beromünster zur Freihaltezone und Teile des Grundstücks Nummer 264, Grundbuch Beromünster, zur Grünzone.

Nach der Ablehnung der Gemeindeinitiative hatte der Gemeinderat das sistierte Planungsverfahren über das Gebiet «Schlössli Höchi» wieder aufgenommen.

Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 der Teilrevision «Schlössli Höchi» (dritte Etappe der Gesamtrevision der Ortsplanung) zugestimmt.

Gegen die Beschlüsse der Stimmberechtigten ist beim Regierungsrat eine Beschwerde eingegangen.

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