Wie die Gemeinde Unterentfelden mitteilt, werden die Unterlagen zur Teiländerung Schinhuetweg von 25. April bis 24. Mai 2022 öffentlich aufgelegt.
Mitwirkungsprozesse sind wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. - Stadt Wetzikon
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Die Gemeinde Unterentfelden führte von 2010 bis 2014 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung durch. Sie wurde an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2014 beschlossen und vom Regierungsrat am 22. Dezember 2015 genehmigt. Im Laufe des Revisionsverfahrens wurde das Arbeitsgebiet «Schinhuetweg» zurückgestellt, da vorgängig eine Anpassung des kantonalen Richtplans erforderlich war.

Der Kanton hat diese Pendenz aufgearbeitet und den Schinhuetweg im Juni 2017 als Einkaufsschwerpunkt (ESP) im Richtplan festgesetzt. Der ESP umfasst sowohl Flächen auf dem Gemeindegebiet von Unterentfelden wie auch jenem von Oberentfelden. Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung wird diese Richtplanfestsetzung ins Bau- und Zonenreglement sowie in den Bauzonen- und Kulturlandplan überführt.

Dadurch können die bereits bestehenden Verkaufsnutzungen der planungsrechtlichen Konformität zugeführt werden. Parallel dazu wurde eine umweltrechtliche Voruntersuchung durchgeführt. Der Bericht dazu ist als Beilage zur Teilrevision der Nutzungsplanung einsehbar.

Die Festsetzung des ESP im Richtplan muss auf Stufe Nutzungsplanung in beiden Gemeinden verankert werden. Daher wurde die Teiländerung in Unterentfelden mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Oberentfelden, die aktuell erarbeitet wird, abgestimmt. Die Regelungen zum ESP Schinhuetweg sind daher in den beiden Gemeinden materiell gleichwertig formuliert.

Die Mitwirkungsfrist ist vom 25. April bis 24. Mai 2022

Zudem werden die Verfahren von den beiden Gemeinden zeitlich koordiniert. Das Planungsdossier wurde in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und der Metron AG, Brugg erarbeitet. Es umfasst die Entwürfe der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung, des Teiländerungsplans 1:2500 zum Bauzonenplan, des Planungsberichts nach Artikel 47 Raumplanungsverordnung sowie des UVB Voruntersuchungsberichts.

Zu diesen Unterlagen findet vom 25. April bis 24. Mai 2022 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) statt. Es gibt allen Interessierten die Möglichkeit, sich zur Teiländerung der Nutzungsplanung zu äussern.

Der Planungsbericht, die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung, der Teiländerungsplan 1:2500 sowie der UVB Voruntersuchungsbericht liegen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau und Planung zur Einsichtnahme auf oder können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Mitwirkungsbeiträge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat in Unterentfelden eingereicht werden.

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