Steffisburg hebt Reglement über Ausbildungsbeiträge auf

Die Steffisburger Stimmbevölkerung hat am 9. Juni 2024 der Aufhebung des Reglements über Ausbildungsbeiträge zugestimmt.

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Blick auf Steffisburg mit den Alpen im Hintergrund. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Da das Abstimmungsergebnis mittlerweile rechtskräftig ist hat der Gemeinderat das einschlägige Reglement per 31. Juli 2024 aufgehoben sowie weitere Anpassungen am Erlassverzeichnis vorgenommen. Die Stimmberechtigten der Gemeinde haben am 9. Juni 2024 der Aufhebung des Reglements über Ausbildungsbeiträge zugestimmt.

Da gegen das Abstimmungsergebnis keine Beschwerde geführt wurde, hat der Gemeinderat das Ergebnis erwahrt. Es ist somit rechtskräftig. Gestützt auf diese Tatsachen hat der Gemeinderat in eigener Kompetenz folgende Entscheide gefasst:

Aufhebungen und Anpassungen

Das Reglement über Ausbildungsbeiträge wird per 31. Juli 2024 aufgehoben. Auch die Verordnung über Ausbildungsbeiträge wird per 31. Juli 2024 aufgehoben, ebenso die Stipendienkommission . Die dafür per 1. August 2024 notwendige 8. Teilrevision der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 wird genehmigt.

Hilfsfonds als Alternative

In Härtefällen kann weiterhin ein Gesuch für Aus- und Weiterbildungszuschüsse bei der Abteilung Bildung eingereicht werden. Die entsprechenden Gelder würden niederschwellig und mit tiefem administrativen Aufwand aus dem Hilfsfonds der Gemeinde ausgerichtet.

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