Der Kanton Nidwalden regelt den Schutz seines kulturellen Erbes neu. Der Schutz ist neu nicht mehr nur auf Kriege ausgerichtet, sondern auch auf Brände oder Naturkatastrophen.
stans NW
Der Kanton Nidwalden erweitert seinen Kulturgüterschutz. - Keystone
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Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, greift das geltende, 40 Jahre alte kantonale Gesetz über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten zu kurz. Ziel der Vorlage ist es deswegen, die Kulturgüter nicht nur vor den Folgen kriegerischer Konflikte zu schützen, sondern auch vor weiteren Gefahren wie Bränden, Naturkatastrophen und anderen Notlagen.

Mit der Gesetzesrevision wird ferner der Kulturgüterschutz effizienter organisiert, dies mit dem Ziel, die Schutzwirkung zu erhöhen. Die Zuständigkeiten von Behörden und Organisationen im Ereignisfall würden klar geregelt, teilte die Staatskanzlei mit. Heute fehlten teilweise Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten.

Kanton kommt für Kosten auf

Auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten wird neu geregelt. Bislang mussten die Eigentümer von Kulturgütern Sicherstellungsdokumentationen und Sicherheitskopien bezahlen, wobei sie einen Kantonsbeitrag beantragen konnten. Diese Regelung wird umgekehrt: Neu kommt grundsätzlich der Kanton für diese Kosten auf, der Eigentümer muss sich aber finanziell beteiligen. Bauliche Schutzmassnahmen sind weiterhin Aufgabe des Eigentümers, der Kanton beteiligt sich aber daran.

Der Kanton übernehme mit der Gesetzesrevision keine neuen Aufgaben, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat. Es sei deswegen nicht mit grossen zusätzlichen Kosten für den Kanton zu rechnen.

Kulturgüter können Immobilien sein, aber auch bewegliche Güter oder Daten, die für das kulturelle Erbe wichtig sind. Schützenswerte Güter von nationaler Bedeutung sind in Nidwalden etwa in Stans das Staatsarchiv, das Ratshaus und das Winkelriedhaus oder in Wolfenschiessen das Bauernhaus Grossitz. In Stansstad sind es etwa der Schnitzturm oder die neolithische Seeufersiedlung. Es gibt aber auch schützenswerte Güter von kantonaler oder regionaler Bedeutung.

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