Radarstandorte bleiben in Nidwalden geheim
Die Nidwaldner Polizei muss nicht einmal wöchentlich die Standorte der stationären und semistationären Radargeräte veröffentlichen.

Der Landrat hat am Mittwoch, 26. Oktober 2022, eine Motion von Roland Blättler (SVP) mit 44 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Grundsätzlich ist die öffentliche Verbreitung von Warnungen über Geschwindigkeitskontrollen gemäss Bundesrecht verboten.
Sie ist nur dann erlaubt, wenn die kantonale Polizeigesetzgebung dafür eine klare Grundlage enthält, so wie beispielsweise in den Kantonen St. Gallen, Luzern und neu in Solothurn, wo die Radarstandorte veröffentlicht werden.
Ziel sei die Erhöhung der Sicherheit
Landrat Roland Blättler (SVP) forderte mit seiner Motion, dass Nidwalden mit diesen Kantonen gleichziehe.
Sein Ziel sei die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehrs, sagte er.
Die Bekanntgabe von Radarstandorten sei ein Sicherheitsgewinn, weil dann die Automobilistinnen und Automobilisten vorsichtiger fahren würden.
Klickzahlen seien eher gering
Der Regierungsrat lehnte das Ansinnen aber ab.
Die St. Galler Kantonspolizei habe auf eigene Nachfrage mitgeteilt, dass nicht die Publikation der Radarstandorte der Grund für den Rückgang der Unfälle sei, sondern vielmehr die Einführung des Raser-Tatbestandes per 2013, erklärte sie in ihrem Bericht.
Weiter habe die Luzerner Polizei, welche die Standorte auf ihrer Webseite veröffentlicht, zu Protokoll gegeben, dass die Klickzahlen eher gering seien, erklärte der Regierungsrat weiter.
Die Veröffentlichung trage wohl nur wenig dazu bei, dass die Kontrollerwartung der Fahrzeuglenkenden erhöht werde.
Publikation der Standorte trage nicht zur Sicherheit bei
Die grosse Mehrheit des Landrats folgte der Einschätzung der Kantonsregierung.
Die Publikation der Standorte trage nicht zur Sicherheit bei, wenn dann die Lenkerinnen und Lenker nur dort vorsichtig fahren, gab der Sprecher der Mitte ferner zu Bedenken.