Wer in Nidwalden mit einer Verkehrsbeschränkung nicht einverstanden ist, soll sich mit einer Einsprache statt mit einer Verwaltungsbeschwerde wehren können.
Altstadt Stans.
Altstadt Stans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Personen, die mit einer Verkehrsbeschränkung im Kanton Nidwalden nicht einverstanden sind, sollen die Möglichkeit haben, dagegen mit einer Einsprache anstatt mit einer Verwaltungsbeschwerde vorzugehen.

Der Regierungsrat hat die geplante Vereinfachung des Rechtsmittelverfahrens in die Vernehmlassung geschickt. In Nidwalden werden Verkehrsbeschränkungen von der kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektion im Amtsblatt publiziert.

Wer mit einer solchen Anordnung nicht einverstanden ist, muss heute beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde erheben.

Die Verwaltungsbeschwerde sei für diese Fälle aber das falsche Instrument, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Sie bringe allen Beteiligten einen oft unnötigen Aufwand und sei häufig ein bürokratischer Leerlauf. Zudem gingen die Personen, welche die Beschwerde erheben würden, ein Kostenrisiko ein.

Einspracherecht für angeordnete Verkehrsbeschränkungen

Für angeordnete Verkehrsbeschränkungen soll es deswegen neu ein Einspracherecht geben. Das Rechtsmittelverfahren werde damit niederschwelliger, es gebe kein Kostenrisiko und eine Einigung könne so unter Umständen auch mit geringen Anpassungen ohne weitere Rechtsmittel erzielt werden.

Für die Einspracheverfahren zuständig sein wird die Justiz- und Sicherheitsdirektion. Es wird erwartet, dass der Regierungsrat weniger Verwaltungsbeschwerden behandeln muss.

Die Rolle der Gemeinden soll zudem gestärkt werden. Der Regierungsrat will ihnen ein Antragsrecht und eine erweiterte Parteistellung in diesen Verfahren einräumen.

Damit sollen sie die Möglichkeit erhalten, ihre Interessen bei Verkehrsbeschränkungen effektiver zu vertreten.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte März 2024. Die Inkraftsetzung ist auf 2025 geplant.

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