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Nidwalden will lokale Bieter nicht mit Preisklausel schützen

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden,

Werden im Kanton Nidwalden öffentliche Aufträge ausgeschrieben, soll der Preiswettbewerb spielen.

Nidwalden
Die Fahne des Kanton Nidwalden. - Keystone

Der Regierungsrat lehnt es ab, mittels einer Klausel die einheimischen Betriebe vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, die billiger produzieren kann.

Wie die Staatskanzlei am Montag, 13. März 2023, mitteilte, beantragt der Regierungsrat dem Landrat den Beitritt zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen.

Trotz zahlreichen Eingaben in der Vernehmlassung hält die Kantonsregierung dabei an ihrer ursprünglichen Fassung fest.

Preisniveauklausel soll Lohndumping verhindern

Gefordert wurde in der Vernehmlassung namentlich eine Preisniveauklausel.

Mit dieser soll erreicht werden, dass bei der Bewertung von Angeboten das unterschiedliche Niveau der Produktionskosten in der Schweiz und im Ausland berücksichtigt wird.

Die Befürworter führten an, dass damit die Verlegung von Arbeitsplätzen in Billigländer und das Lohndumping verhindert würden.

Grosse Aufträge könnten in Lose aufgeteilt werden

Der Regierungsrat nahm die geforderte Klausel aber nicht in seine Vorlage auf. Eine solche Vorgabe würde Staatsverträge verletzen, sei bürokratisch, schwierig umzusetzen und würde die Gefahr von Beschwerden erhöhen.

Zudem würden in Nidwalden nur selten ausländische Unternehmen an Submissionen teilnehmen.

Der Regierungsrat sieht andere Möglichkeiten, um der lokalen Wirtschaft den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu ermöglichen. Grosse Aufträge könnten in Lose aufgeteilt werden.

Zudem lasse die neue Interkantonale Vereinbarung es zu, dass Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation angemessen berücksichtigt werden, was tendenziell Anbietern aus der Schweiz zugute komme.

Angebote können plausibilisiert werden

Eine weitere Forderung, welche in der Vernehmlassung erhoben wurde, war das Kriterium der Preisverlässlichkeit.

Dieses soll verhindern, dass ein Anbieter mit einem Dumpingpreis die Ausschreibung gewinnt und dann später Nachforderungen stellt.

Der Regierungsrat lehnt ein solches Kriterium ab, weil es den Wettbewerb bremse. Zudem lasse das neue Beschaffungsrecht es zu, Angebote zu plausibilisieren.

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