Hergiswil (NW)

Neue Schutzmassnahmen gegen den Japankäfer

Nau.ch Lokal
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Nidwalden,

Nach Funden des Japankäfers gelten in Hergiswil neue Schutzmassnahmen. Grünmaterial darf teils nicht aus der Pufferzone transportiert werden.

Gemeindehaus Hergiswil.
Gemeindehaus Hergiswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Hergiswil mitteilt, ordnet der Kanton Nidwalden nach Funden des Japankäfers in grenznahen Gebieten von Luzern Schutzmassnahmen für mehrere Gemeinden an. Sie betreffen den Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege.

Zudem wird die Überwachung mit zusätzlichen Lockstofffallen ausgebaut. Der Kanton ruft die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf.

Gefährlicher Schädling im Fokus

Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Schädling. Er befällt über 400 Pflanzenarten, darunter Obstbäume, Reben, Beeren, Mais sowie zahlreiche Laub- und Ziergehölze. Die Larven schädigen Wiesen und Rasen, während die Käfer Blätter, Blüten und Früchte fressen.

Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist er nur mit grossem Aufwand zu bekämpfen. Umso wichtiger ist es, einen Befall möglichst früh zu erkennen, weshalb eine Überwachung durch die Kantone im Auftrag des Bundes erfolgt.

Nachdem in den grenznahen Luzerner Gemeinden Horw, Kriens und Luzern eine Population des Japankäfers nachgewiesen wurde, ist gemäss Vorgabe des Bundes im Kanton Nidwalden eine Pufferzone ausgeschieden worden, zu der weite Teile von Hergiswil und Stansstad gehören. Geringfügig tangiert sind zudem die Gemeinden Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans.

Regeln für Grüngut in der Pufferzone

Um eine allfällige Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, gelten für die betreffenden Gebiete vom 6. August bis 30. September 2026 besondere Vorschriften für Pflanzenmaterial aus der Grünpflege. Dieses darf die Pufferzone nicht verlassen.

Ausgenommen ist getrocknetes oder gehäckseltes Pflanzenmaterial. Ebenfalls zulässig ist frisches Pflanzenmaterial, wenn es während des Transports insektensicher abgedeckt ist.

Die regulären Grüngutentsorgungen der Gemeinden können weiterhin genutzt werden. Die Massnahmen sind mit dem Kanton Luzern und dem ebenfalls tangierten Kanton Obwalden abgesprochen.

Überwachung und Mithilfe der Bevölkerung

In der Pufferzone wird die Überwachung zudem mit zusätzlichen Lockstofffallen ausgebaut. «Die engmaschigere Überwachung ist eine vorsorgliche Massnahme aufgrund der Funde in den angrenzenden Gebieten.

Je früher ein möglicher Befall erkannt wird, desto grösser sind die Chancen, eine Ausbreitung wirksam einzudämmen», sagt Hannes Odermatt, der beim Amt für Landwirtschaft für das Fachgebiet Pflanzenschutz zuständig ist.

Auch die Bevölkerung kann einen wichtigen Beitrag leisten. Der Japankäfer wird häufig unbeabsichtigt über grössere Distanzen verschleppt – beispielsweise als «blinder Passagier» in Fahrzeugen, Wohnmobilen oder im Reisegepäck. Gerade während der Ferienzeit lohnt es sich deshalb, Fahrzeug und Gepäck nach der Rückkehr aus betroffenen Gebieten kurz zu kontrollieren.

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