Nach einem Rechtsstreit mit Nidwaldner Pflegeheimen wegen der stationären Pflegetaxe passt der Regierungsrat das Gesetz an. Statt einer Normtaxe soll künftig eine Mischtaxe zur Anwendung kommen, um die Restfinanzierung der Pflegeleistungen klarer abzubilden.
Hitze kann nicht nur den Blutdruck verändern, sondern auch die Wundheilung gefährden. Kliniken und Pflegeheime sollten daher gut klimatisiert sein. Foto: Sven Hoppe/dpa
Hitze kann nicht nur den Blutdruck verändern, sondern auch die Wundheilung gefährden. Kliniken und Pflegeheime sollten daher gut klimatisiert sein. Foto: Sven Hoppe/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Der Kanton Nidwalden übernimmt jene Pflegekosten, die nicht von der versicherten Person oder der Krankenkasse getragen werden. Diese Restkosten legt die Regierung in einer Normtaxe fest, die er bislang auf Basis der Kosten sämtlicher Pflegeinstitutionen im Kanton berechnete.

Nun strebt er einen Systemwechsel an. Dafür kommt es zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Freitag zum Start der Vernehmlassung mitteilte. Angepasst wird der Bereich Pflegefinanzierung.

Die Änderung angestossen haben drei Nidwaldner Pflegeheime, die Einsprache erhoben gegen die stationären Pflegetaxen, die der Regierungsrat für das Jahr 2019 festgelegt hatte. Unsicherheit brachte zudem ein Bundesgerichtsurteil im Jahr 2018, das Normtaxen grundsätzlich erlaubte, allerdings nur, wenn diese kostendeckend sind.

Mit der angestrebten Lösung wird für jedes Pflegeheim eine individuelle Taxe festgelegt. Sie basiert zu 50 Prozent auf den Pflegekosten des jeweiligen Heims sowie zu 50 Prozent auf den Pflegekosten aller Pflegeheime. Berücksichtigt wird zudem der Nominallohnindex für die entsprechenden Gesundheitsberufe.

Die Mischtaxe bildet laut der Regierung die Restfinanzierung der stationären Pflegeleistungen klarer ab. Gleichzeitig berücksichtige sie teilweise individuelle Eigenheiten pro Pflegeheim.

Wäre sie bereits 2018 in Kraft gewesen, hätte der Kanton Nidwalden 45'000 Franken mehr zahlen müssen, dies bei einem Gesamtbetrag von 8,1 Millionen Franken, der an die Pflegekosten in Pflegeheimen fliesst.

Keine wesentlichen Anpassungen gibt es bei der ambulante Pflegetaxe. Es wird jedoch eine gesetzliche Bestimmung für die Einzelverrechnung von Mitteln und Gegenständen in die Gesetzgebung aufgenommen, da diese Kosten in einer Normtaxe nicht abgebildet werden können. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Mai.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzKrankenkasseRegierungFranken