Der Kanton Nidwalden will die ausserfamiliäre Kinderbetreuung fördern.
Kinder (Symbolbild)
Kinder (Symbolbild) - Gemeinde Burgdorf
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Neu sollen nur noch Kindertagesstätten Kantonsbeiträge erhalten, die in die Qualität der Betreuung investieren und Lehrstellen für Kinderbetreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis anbieten, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Sie gibt das revidierte Kinderbetreuungsgesetz nun in die Vernehmlassung.

Vergangenes Jahr subventionierte Nidwalden die anerkannten Betreuungseinrichtungen mit 269'000 Franken. Bislang orientierte sich die Höhe der Zahlungen einzig an der Anzahl und der Belegung der Betreuungsplätze. Ein ausreichendes und qualitativ gutes Kinderbetreuungsangebot solle dem Fachkräftemangel entgegenwirken, wird Sozialdirektorin Michèle Blöchliger in der Mitteilung zitiert.

Mit einer weiteren Anpassung will die Regierung den Kreis der Eltern, die Anspruch auf Unterstützungsbeiträge haben, ausweiten. Erhalten heute erwerbstätige Eltern bis zu einem steuerbaren Einkommen von 64'000 Franken Gemeindebeiträge für die Betreuung ihrer Kinder in einer anerkannten Betreuungseinrichtung, soll die Schwelle künftig auf 72'000 Franken steigen.

Damit soll es sich für alleinstehende Eltern oder für den zweitverdienenden Elternteil mehr lohnen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Den Gemeinden dürfte dadurch ein höherer Aufwand entsteht. 2018 beliefen sich ihre Beiträge an die Kinderbetreuung auf total 384'000 Franken.

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