Aushebung für den Feuerwehrdienst in Ennetbürgen steht bevor
Wie die Gemeinde Ennetbürgen berichtet, findet die Feuerwehraushebung für den Jahrgang 2004 am 29. September 2023 statt.

Nach Artikel 30 des kantonalen Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrgesetz, BFG 613.1) sind Männer und Frauen vom 20. bis 48. Altersjahr in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig.
Stellungspflichtig im Jahr 2024 sind somit Frauen und Männer mit dem Jahrgang 2004.
Die Aushebung und Einteilung für den Feuerwehrdienst gemäss § 16 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV; NG 613.11) findet in den Gemeinden Ennetbürgen und Buochs am Freitag, 29. September 2023, 19.30 Uhr, Feuerwehrlokal, Flurhofstrasse, Buochs statt.
Dienstpflichtige, die an der militärischen Rekrutierung teilgenommen haben, müssen das blaue Dienstbüchlein an die Feuerwehraushebung mitbringen.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird geahndet
Wer an der Aushebung wegen Krankheit oder Unfall nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Zeugnis an den Feuerwehrkommandanten zu senden (§ 16 Abschnitt drei BFV).
Von der Feuerwehrpflicht befreit sind Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung dienstuntauglich sind (Artikel 31 Abschnitt eins BFG).
Der Invaliditätsnachweis ist ebenfalls an den Feuerwehrkommandanten zu senden (§ 17 Abschnitt eins BFV).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird gemäss Artikel 49 Ziffer zwei BFG mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Einführungskurs findet im März 2025 statt
Alle neu in den Feuerwehrdienst eingeteilten Feuerwehrpflichtigen haben gestützt auf § 20 Abschnitt zwei BFV den Einführungskurs vom Freitag bis Samstag, 1. bis 2. März 2024, zu besuchen.