Wie die Gemeinde Stans mitteilt, soll das neue Parkierungsreglement per 1. März 2024 in Kraft treten. Bis dahin werden diverse Vorbereitungen getroffen.
Dorfzentrum Stans.
Dorfzentrum Stans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das totalrevidierte und an der Frühlings-Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023 genehmigte Parkierungsreglement führt die bisherigen Parkplatzreglemente der Politischen Gemeinde und der früheren Schulgemeinde zusammen.

Es dient einerseits zur Lenkung der Parkierung sowie des Verkehrs und definiert andererseits die Abgeltung der Benützung von öffentlichem Grund.

Ziel ist es, den Suchverkehr und Verkehrsimmissionen zu reduzieren und die Wohnqualität sowie die Aufenthaltsattraktivität in Stans zu verbessern.

Neu werden deshalb sämtliche Parkierungsflächen kostenpflichtig und mehrheitlich während 24 Stunden bewirtschaftet.

Gratis-Parkierung der ersten 30 Minuten wird beibehalten

Im Dorfkern wird die Gratis-Parkierung der ersten 30 Minuten sowie von 19 Uhr bis 24 Uhr beibehalten.

Auch auf dem Steinmättliparkplatz und bei der Stansstaderstrasse darf weiterhin für maximal 30 Minuten gratis parkiert werden.

Beim Bahnhofsgebiet gelten die gleichen Bedingungen wie auf dem Dorfplatz.

Gemäss Artikel 17 Parkierungsreglement legt der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Reglements fest.

Neues Reglement tritt per 1. März 2024 in Kraft

Für die Umsetzung sind bei sämtlichen Parkierungsflächen Anpassungen nötig.

Teilweise betrifft es nur Änderungen bei den Zahlsystemen, andernorts braucht es auch Markierungs- und Signalisationsanpassungen und Neuanschaffungen von Zahlsystemen.

Die Vorbereitungen dazu sind in Arbeit. Der Gemeinderat hat entschieden, das neue Reglement per 1. März 2024 in Kraft zu setzen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Stans