Wie die Gemeinde Schlieren berichtet, wird die festgesetzte Planungszone im Gebiet Industriezone Eichtal um zwei Jahre bis 5. August 2024 verlängert.
Ortsstrasse der Gemeinde Hombrechtikon.
Ortsstrasse der Gemeinde Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die mit Baudirektionsverfügung Nummer 0915/19 vom 5. August 2019 festgesetzte Planungszone im Gebiet Industriezone Eichtal gemäss Situationsplan Mst. 1:2000 vom 10. April 2019 wird um zwei Jahre bis 5. August 2024 verlängert. Die Verfügung steht zusammen mit den massgebenden Unterlagen ab Datum der Publikation während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde sowie bei der Baudirektion zur Einsicht offen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfällige Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 25 VRG).

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