Hombrechtikon

    Hombrechtikon ZH: Allgemeines Feuerverbot aufgehoben – im Wald gilt es weiter

    Gemeinde Hombrechtikon
    Gemeinde Hombrechtikon

    Stäfa,

    In Hombrechtikon ZH ist das allgemeine Feuerverbot im Freien seit dem 28. August 2026 aufgehoben. Im Wald und 200 Meter darum herum bleibt Feuer verboten.

    Hombrechtikon ZH
    Hombrechtikon ZH: Blick auf die Kirche von Hombrechtikon (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Niederschläge der vergangenen Tage sowie die deutlich tieferen Temperaturen führen zu einer Entspannung der Gefahrenlage. Nach einer erneuten Beurteilung durch die Sicherheitsfachpersonen im Bezirk Meilen ist ein allgemeines Feuerverbot im Freien nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit den Gemeinden des Bezirks Meilen.

    Unverändert gilt das vom Kanton angeordnete strikte Feuerverbot im Wald und in einem Abstand von 200 Metern zu Waldrändern. Dieses gilt bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion. Das Verbot umfasst auch bestehende Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, Gas- und Elektrogrills sowie Cheminées in Waldhütten.

    Auch ausserhalb dieser Bereiche ist weiterhin Vorsicht geboten. Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen gelassen werden. Allfälliger Funkenwurf ist umgehend zu löschen.

    Die Gemeinde Hombrechtikon dankt der Bevölkerung für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer.

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