Startschuss für Männedorfs neuen kommunalen Richtplan
Die Gemeinde Männedorf überarbeitet den kommunalen Richtplan. Das aktuelle Regelwerk stammt aus dem Jahr 1998. Am 22. Juni findet eine Info-Veranstaltung statt.

Wie die Gemeinde Männedorf schreibt, schafft sie mit einer umfassenden Überarbeitung des kommunalen Richtplans die Grundlage, Siedlung, Verkehr und Freiräume behördenverbindlich zu koordinieren.
Männedorf soll sich dadurch weiterhin nachhaltig und qualitativ hochwertig entwickeln.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, sich aus erster Hand zu informieren. Am Montag, 22. Juni 2026, findet eine Infoveranstaltung im Vorfeld der öffentlichen Auflage des Richtplans statt.
Ganzheitlicher Blick auf die Gemeindeentwicklung
Die Gemeinde Männedorf plant die räumliche Entwicklung für die weitere Zukunft. Dazu gehört, die heutigen Herausforderungen in der Siedlungsentwicklung anzunehmen und miteinander in Verbindung zu bringen.
Namentlich sind dies: die Möglichkeiten einer umsichtigen Verdichtung erkennen, die Bedürfnisse einer durchmischten Bevölkerung berücksichtigen, vorbeugende Massnahmen gegen die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen zu treffen, den vielseitigen Mobilitätsbedürfnissen entsprechen, Grünflächen erhalten und Freiräume aufwerten.
Mehr als nur Verkehr
Die aktuell rechtsgültige kommunale Richtplanung aus dem Jahr 1998 befasst sich ausschliesslich mit dem Thema Verkehr. Der Gemeinderat hat erkannt, dass eine Richtplanung mehr leisten kann. Sie soll nebst dem Verkehr auch die Siedlungsgebiete und die Landschaft koordinieren.
Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 genehmigte entsprechend einen Zusatzkredit zur Aufstockung des Leistungsauftrags bei der Revision der kommunalen Richtplanung.
Mit dieser ganzheitlichen Betrachtung soll die Grundlage für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Entwicklung in den kommenden Jahren geschaffen werden.
Breit abgestützte Grundlagen
Die Überarbeitung des Richtplans basiert auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) vom 12. Juli 2023.
Die Ortsplanungsgruppe unter der Leitung des Ressortvorstehers Hochbau, zusammengesetzt aus Fachpersonen, Einwohnern sowie Mitgliedern der Verwaltung, hat zusammen mit dem Gemeinderat zentrale Ziele und Leitsätze definiert, die nun im Richtplan festgelegt werden.
Wichtige Ziele für die Zukunft
Zu den wichtigsten Schwerpunkten gehören die gezielte Verdichtung mit einem Mehrwert für die Bevölkerung, die Weiterentwicklung des Ortszentrums, die Förderung von Klimaresistenz und Biodiversität, die Stärkung der individuellen Quartiere, eine Aufwertung des öffentlichen Raums durch Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die Verbesserung der Fuss- und Velowegnetz und die Schliessung von Lücken.
Zur Erreichung dieser Ziele verfolgt der Richtplanentwurf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen.
Angestrebt wird ein moderates Bevölkerungswachstum, der Erhalt und wo nötig die Verbesserung der Wohnqualität, begleitet von einem Bewusstsein für drohende Verdrängungseffekte. Grünräume sollen gesichert, besser vernetzt und als Begegnungsorte aufgewertet werden.
Verbindlicher Rahmen für Behörden
Mit der vorliegenden Revision wird der bisherige Verkehrsrichtplan von 1998 aufgehoben und durch einen umfassenden kommunalen Richtplan ersetzt. Dieser besteht aus den Teilrichtplänen und einem Richtplantext mit konkreten Massnahmen.
Der neue Richtplan dient als behördenverbindliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde.
Eine Verbindlichkeit für Grundbesitzende hat der Richtplan nicht. Anpassungen der Bauvorschriften oder des Zonenplans folgen separat durch die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Einbezug der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist eingeladen sich aus erster Hand zu informieren. Im Vorfeld der öffentlichen Auflage findet am Montag, 22. Juni 2026 um 19 Uhr im Gemeindesaal eine Informationsveranstaltung statt.
Während der 60-tägigen Auflagefrist können alle Interessierten schriftlich Stellung nehmen.










