Stäfa: Revisionsbericht 2019 Zusatzleistungen AHV/IV
Wie die Gemeinde schreibt, zeigen sich zwei marginale Falschbuchungen in der Finanzbuchhaltung gemäss Revisionsbericht.

Per 1. Oktober 2019 hat die Gemeinde Stäfa die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übertragen.
Die kantonale Kontrollstelle hat bei der Gemeinde Stäfa eine finanzielle Prüfung für das Geschäftsjahr 2018 durchgeführt. Gemäss Revisionsbericht ergaben sich bei fünf von insgesamt sechs Prüfungshandlungen keine bzw. bei einer eine geringfügige, moderate Feststellung.
Die Prüfung der Verbuchung für alle relevanten Vorgänge zeigte zwei marginale Falschbuchungen in der Finanzbuchhaltung. Der Bericht der Revision wurde durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.