Wie die Gemeinde Männedorf schreibt, haben vier Stimmberechtigte beim Bezirksrat Meilen gegen die Gemeinde einen Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht.
Der Vorplatz des Gemeindehauses Männedorf.
Der Vorplatz des Gemeindehauses Männedorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Rekurs richtet sich gegen den Beleuchtenden Bericht und die Medienmitteilung zur Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 und betrifft das Geschäft in Sachen Ausübung eines Vorkaufsrechts für ein Seegrundstück.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit diesem Geschäft, der Ausübung des Vorkaufsrechts zuzustimmen, den Gemeinderat mit der Ausübung und dem Vollzug des Vorkaufsrechts zu beauftragen und für den Kauf einen Verpflichtungskredit von maximal zwei Millionen Franken zu bewilligen.

Die Rekurrenten verlangen, dass das Traktandum aus mehreren Gründen abzusetzen sei

Die Rekurrenten verlangen mit ihrem Rekurs, es sei festzustellen, dass der Beleuchtende Bericht zur Gemeindeversammlung sowie die Medienmitteilung des Gemeinderats zu diesem Geschäft in entscheidenden Punkten rechtswidrig, unvollständig und unzutreffend sei und das Traktandum deshalb abzusetzen sei.

Falls über den Rekurs nicht vor der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 entschieden wird, beantragen die Rekurrenten der Aufsichtsbehörde als vorsorgliche Massnahme, der Gemeinderat sei anzuweisen, das Geschäft von der Traktandenliste zu streichen.

Die Rekurrenten machen geltend, dass kein Vorkaufsfall vorliege und somit die Gemeinde Männedorf das Vorkaufsrecht nicht ausüben könne.

Zudem wird unter anderem gerügt, dass wesentliche Nachteile im Beleuchtenden Bericht fehlen und dieser tendenziös abgefasst sei.

Gemeinderat hat fristgerecht Stellung genommen

Der Gemeinderat ist hierzu anderer Auffassung. Die Gemeinde Männedorf wurde mit Schreiben vom 11. April 2024 durch das Notariat und Grundbuchamt Männedorf über die Übertragung des betroffenen Grundeigentums schriftlich informiert.

Die Gemeinde wurde mit diesem Schreiben bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Parteien die Auffassung vertreten, die Berechtigten könnten in diesem Fall das Vorkaufsrecht nicht ausüben, da diese Handänderung Teil eines Gesamtvertrags sei und das Verkaufsobjekt zum Umschwung bestehender Bauten werde.

Entsprechend hat die Gemeinde diese Auffassung aus Transparenzgründen im Beleuchtenden Bericht klar dargelegt.

Gegenüber dem Bezirksrat hat der Gemeinderat fristgerecht Stellung genommen und beantragt, der Stimmrechtsrekurs sei samt der vorsorglichen Massnahmen als unbegründet vollständig abzuweisen, damit das Geschäft der Gemeindeversammlung vorgelegt werden kann.

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