Wie die Gemeinde Stäfa berichtet, herrscht bei der Bevölkerung ein grosses Interesse für die Revision der kommunalen Nutzungsplanung.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat Stäfa bezweckt mit der kommunalen Nutzungsplanung, die Bau- und Zonenordnung (BZO) und den Zonenplan den aktuellen Bedürfnissen der Gemeinde und ihrer Bevölkerung anzupassen.

Insbesondere soll das prognostizierte Wachstum mit Zeithorizont 2035 in sinnvolle Bahnen gelenkt werden.

Der Entwurf lag im Herbst 2022 öffentlich auf. Rund 60 Stäfner formulierten Einwendungen und stellten zahlreiche Anträge.

Im Rahmen von Ortsplanungsgesprächen konnten weitere wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Erfreuliches Interesse der Bevölkerung

Nun wurden die Anliegen aus der Bevölkerung vom Ausschuss Ortsplanungsrevision geprüft.

Teilweise fliessen sie direkt in den zweiten Entwurf ein, teilweise können sie anderweitig Früchte tragen.

Das erfreuliche Interesse der Bevölkerung zeugt von einer hohen Verbundenheit mit der Gemeinde.

Tatsächlich werden mit der Nutzungsplanung, die im Rahmen der übergeordneten Vorgaben von Region und Kanton erfolgt, Weichen für Jahrzehnte gestellt, die alle Einwohner betreffen.

Das Einwendungsverfahren ist offen gestaltet

Das Einwendungsverfahren ist bewusst offen gestaltet, damit möglichst viele Anliegen eingebracht werden können.

Dass sich die in der Auflage eingebrachten Wünsche und Anliegen teilweise widersprechen, liegt in der Natur der Sache einer lebendigen, bevölkerungsnahen Politik und eröffnet das für die direkte Demokratie zentrale Gespräch über Ziele und entsprechende Massnahmen.

Konzeptionelles Vorgehen wird erwartet

Ein wichtiges Anliegen, das in der Vernehmlassung immer wieder zur Geltung gebracht wurde, besteht in der Erwartung eines strategischen, konzeptionellen Vorgehens in den wichtigsten Themenbereichen.

Dazu zählen die Regulierung des Wachstums, Siedlungsökologie und Biodiversität, Massnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, Schaffung von preisgünstigem Wohnraum, Qualität der Baukultur und Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel.

Viele der in den Einwendungen angesprochenen Themenbereiche sind miteinander verknüpft.

Stäfa zählt zu den wenigen, nicht städtischen Gemeinden des Kantons Zürich mit vielen und vielfältigen Arbeitsplätzen, die innovativen Unternehmen zu verdanken sind.

Förderung der Siedlungsökologie

Nutzungsplanung und Liegenschaftenpolitik der Gemeinde müssen gemeinsam dafür sorgen, dass sich diese Unternehmen in Stäfa weiterentwickeln können, um sie hier zu behalten.

Eng damit verknüpft ist die Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum, denn eine gute Durchmischung der Bevölkerung prägt die Gemeinde Stäfa als attraktiven Wohn- und Arbeitsort.

Teil der hohen Lebensqualität in Stäfa ist die Förderung der Siedlungsökologie.

Die Aufwertung der öffentlichen Räume soll Möglichkeiten für Begegnungen und Freizeitaktivitäten schaffen, der öffentliche Raum soll sicher und gesund sein.

Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Das in der Vernehmlassung eingebrachte Anliegen, die Biodiversität vermehrt zu beachten, lässt sich mit der Aufwertung der öffentlichen Räume bestens verbinden.

Dasselbe gilt auch für die geforderten Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Bei der Gestaltung von Räumen sind Barrierefreiheit und Sicherheitsaspekte stets von Beginn weg in Betracht zu ziehen.

Die Energiepolitik bleibt ein aktuelles Thema

Ein Thema, das in den letzten Monaten stark an Aktualität gewonnen hat, ist die Energiepolitik.

Natürlich kann die Gemeinde Stäfa die Probleme einer allfälligen nationalen Energiemangellage nicht allein lösen, aber sie kann Konzepte erarbeiten, um die Situation der eigenen Bevölkerung zu verbessern.

Dies kann zum Beispiel ein Energierichtplan sein, welcher bei den Festlegungen im Zonenplan stets konzeptionell mitgedacht werden muss.

Die im Rahmen der Auflage eingebrachten Anträge wurden in den letzten Wochen durch den Ausschuss Ortsplanungsrevision im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde und übergeordnete planerische Vorgaben geprüft.

Der Entwurf der Nutzungsplanung wird überarbeitet

Es wurde darüber beraten, welche der Anträge berücksichtigt werden sollen.

Die Ergebnisse werden in einem Bericht zu den Einwendungen transparent dokumentiert. Der Entwurf der Nutzungsplanung wird nun nochmals überarbeitet.

Der Ausschuss hält eine zweite öffentliche Auflage für sinnvoll, da die Vorlage erheblich angepasst wird und die Bevölkerung nochmals die Gelegenheit erhalten soll, sich dazu zu äussern.

Die Freigabe des Entwurfs für die öffentliche Auflage erfolgt anschliessend durch den Gemeinderat.

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