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Stäfa beantragt Konzession für Strandbad

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Die Gemeinde Stäfa ersucht um die wasserrechtliche Konzession für das Strandbad Lattenberg. Einsprachefrist läuft bis 8. Februar 2026.

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Das Gemeindehaus in Stäfa ZH an der Küste des Zürichsees. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, ersucht die Gemeinde um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für den Fortbestand der Bauten und Anlagen des Strandbades Lattenberg im Ausmass von 18'251 Quadratmetern vor Kat.-Nr. 5850 und 6055, Stäfa.

Das heute massgebende Wasserwirtschaftsgesetz soll durch ein neues Wassergesetz abgelöst werden. Gemäss den Übergangsbestimmungen im neuen Wassergesetz sollen hängige Verfahren nach neuem Recht beurteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetztes Entscheide nur angefochten werden können, wenn bereits während des Verfahrens Einsprache erhoben wurde.

Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 8. Februar 2026 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeindeverwaltung Stäfa, Abwasser und Gewässer einzureichen. Die Akten und Pläne können vom 9. Januar bis 8. Februar 2026 bei der Gemeinde Stäfa eingesehen werden.

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